Amtliche Prüfungsnummer bei Wein aus Württemberg

Unter:
https://de.wikipedia.org/wiki/Amtliche_Pr%C3%BCfungsnummer
heißt es:

"Die Amtliche Prüfungsnummer (A.P. - Nr.) ist die behördlich vergebene Nummer zur individuellen Kennzeichnung von Weinen oder Weinbränden, die bestimmten Qualitätskriterien genügen. Die amtliche Prüfungsnummer muss auf jeder Flasche sichtbar angebracht sein.

Amtliche Prüfungsnummer für Deutschen Wein

Die Amtliche Prüfungsnummer ist die jedem „Qualitätswein“ und „Prädikatswein“ (früher „Qualitätswein mit Prädikat“) nach Deutschem Weinrecht zugeteilte Nummer, die das erfolgreiche Passieren der Qualitätsweinprüfung bestätigt.
Ihre Angabe auf dem Etikett ist obligatorisch.

Die Amtliche Prüfungsnummer wird nur dann verliehen, wenn der Wein aus Trauben der Weinrebe Vitis vinifera hergestellt wurde, die vorgeschriebene Erntemenge pro Hektar eingehalten wurde und die geltenden weinrechtlichen Anforderungen analytisch und sensorisch erfüllt wurden.

Aus ihr lässt sich der Abfüllbetrieb, das Jahr der Anstellung zur Qualitätsweinprüfung sowie die laufende betriebsinterne Nummer des Weines ablesen.

Der Aufbau der amtlichen Prüfungsnummer

Die erste Ziffer kennzeichnet die Prüfstelle, die dem Wein die Amtliche Prüfungsnummer zugeteilt hat (1 = Koblenz; 2 = Wittlich; 3 = Trier; 4 = Alzey; 5 = Neustadt; 6,7 = Bad Kreuznach...).
Die nächsten drei Ziffern stehen für die Gemeinde in der der Antragsteller seinen Betriebssitz hat.
Die Ziffern fünf bis sieben sind die Betriebsnummer des Abfüllers.
Die nächsten drei Ziffern beziffern die Füllung eines Betriebes als laufende Nummer.
Aus den letzten zwei Ziffern wird das Jahr der Antragstellung ersichtlich.
Die Zahl 01 bezeichnet beispielsweise das Jahr 2001.
"

Mein Anliegen:

1) Bitte nennen Sie mir zur A.P.-Nummer "023164 18" den Abfüllbetrieb mit Angabe einer ladungsfähigen Anschrift.
Alternativ ist der Verweis auf eine öffentlich zugängliche Datenbank möglich.

2) Ist es möglich das Protokoll der Qualitätsweinprüfung zu dieser A.P.-Nummer zu erhalten ?

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. August 2021
  • Frist
    1. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter: https://de.wikipe…
An Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtliche Prüfungsnummer bei Wein aus Württemberg [#227551]
Datum
29. August 2021 18:34
An
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtliche_Pr%C3%BCfungsnummer heißt es: "Die Amtliche Prüfungsnummer (A.P. - Nr.) ist die behördlich vergebene Nummer zur individuellen Kennzeichnung von Weinen oder Weinbränden, die bestimmten Qualitätskriterien genügen. Die amtliche Prüfungsnummer muss auf jeder Flasche sichtbar angebracht sein. Amtliche Prüfungsnummer für Deutschen Wein Die Amtliche Prüfungsnummer ist die jedem „Qualitätswein“ und „Prädikatswein“ (früher „Qualitätswein mit Prädikat“) nach Deutschem Weinrecht zugeteilte Nummer, die das erfolgreiche Passieren der Qualitätsweinprüfung bestätigt. Ihre Angabe auf dem Etikett ist obligatorisch. Die Amtliche Prüfungsnummer wird nur dann verliehen, wenn der Wein aus Trauben der Weinrebe Vitis vinifera hergestellt wurde, die vorgeschriebene Erntemenge pro Hektar eingehalten wurde und die geltenden weinrechtlichen Anforderungen analytisch und sensorisch erfüllt wurden. Aus ihr lässt sich der Abfüllbetrieb, das Jahr der Anstellung zur Qualitätsweinprüfung sowie die laufende betriebsinterne Nummer des Weines ablesen. Der Aufbau der amtlichen Prüfungsnummer Die erste Ziffer kennzeichnet die Prüfstelle, die dem Wein die Amtliche Prüfungsnummer zugeteilt hat (1 = Koblenz; 2 = Wittlich; 3 = Trier; 4 = Alzey; 5 = Neustadt; 6,7 = Bad Kreuznach...). Die nächsten drei Ziffern stehen für die Gemeinde in der der Antragsteller seinen Betriebssitz hat. Die Ziffern fünf bis sieben sind die Betriebsnummer des Abfüllers. Die nächsten drei Ziffern beziffern die Füllung eines Betriebes als laufende Nummer. Aus den letzten zwei Ziffern wird das Jahr der Antragstellung ersichtlich. Die Zahl 01 bezeichnet beispielsweise das Jahr 2001. " Mein Anliegen: 1) Bitte nennen Sie mir zur A.P.-Nummer "023164 18" den Abfüllbetrieb mit Angabe einer ladungsfähigen Anschrift. Alternativ ist der Verweis auf eine öffentlich zugängliche Datenbank möglich. 2) Ist es möglich das Protokoll der Qualitätsweinprüfung zu dieser A.P.-Nummer zu erhalten ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. August. Zur Frage 1: Rechtsgrundlage für die Antwor…
Von
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Betreff
WG: Amtliche Prüfungsnummer bei Wein aus Württemberg [#227551]
Datum
13. September 2021 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. August. Zur Frage 1: Rechtsgrundlage für die Antwort auf Ihre Frage ist § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) i.V.m. § 52a Weingesetz (WeinG). Danach hat jeder nach Maßgabe des VIG Anspruch auf freien Zugang zu Daten über die Herkunft eines Erzeugnisses. Dieser Anspruch gilt nach § 52a WeinG auch für Wein. Diesem Informationsanspruch steht § 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a VIG nicht entgegen, obwohl Sie den Zugang zu personenbezogenen Daten beantragen, da wir die Einwilligung des Betriebs ersucht haben und dieser Ihrem Informationszugang zugestimmt hat. Abfüllbetrieb des Weines aus der Serie Käsbergkeller Mundelsheim ist die Lauffener Weingärtner eG. Nach Rücksprache mit ihr ist bei dem 2018er Mundelsheimer Rivaner mit der APNr. 23 164 18 der Abfüller mit Adresse auf dem Rücketikett eindeutig zu erkennen. Unter folgendem Link finden Sie die kompletten Kontaktdaten: https://www.mundelsheimerwein.de/kont... Zur Frage 2: Leider können wir Ihnen das Protokoll der Qualitätsweinprüfung nicht übermitteln. Grund dafür ist, dass bei einem positiv beschiedenen Wein kein Prüfprotokoll erstellt wird. Die 3-4 Prüfer einer Prüfkommission (davon immer ein staatlicher Prüfer) erfassen ihre Ergebnisse elektronisch in einem Tablet. Diese Ergebnisse werden im Anschluss an die Prüfung direkt in einem elektronischen System der Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg hinterlegt, aus dem die Daten nicht exportiert werden können. Stattdessen können wir Ihnen gegebenenfalls den Prüfbescheid senden. Zuvor muss die Lauffener Weingärtner eG jedoch auch diesbezüglich angehört werden. Wir werden Sie informieren, wenn wir eine Rückmeldung erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Den Pr…
An Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Amtliche Prüfungsnummer bei Wein aus Württemberg [#227551]
Datum
13. September 2021 23:27
An
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Den Prüfbescheid benötige ich nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>