Amtlicher Fragenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung

Laut Anlage 7 zu § 16 FEV wird der amtliche Fragekatalog "vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden in der jeweils geltenden Fassung im Verkehrsblatt als Richtlinie bekannt gemacht."

Meine Frage ist nun: Wieso wird der Fragenkatalog exklusiv über ein privatwirtschaftliches Unternehmen, welches diesen mit Gewinnerziehlungsabsicht verteibt, verteilt.

Sollte jemand wirklich ein Interesse an einer gedruckten Fassung haben ist das ja durchaus in Ordnung.

Spannender ist die Frage: Wieso gibt es keine kostenlose digitale Veröffentlichung der Daten bspw. wie alle Gesetze über http://www.gesetze-im-internet.de o.ä.

Da in Deutschland ja der ein oder andere Volljährige den Führerschein macht, gäbe ich glaube ich dafür ein berechtigtes Interesse. Durch die undurchsichte Handhabung gibt es im Internet eine Vielzahl an Veröffentlichungen, bei denem man aber nie sicher sein kann ob die aktuelle Fassung vorliegt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2013
  • Frist
    13. März 2013
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Anlage 7 zu…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtlicher Fragenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung
Datum
9. Februar 2013 14:00
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Anlage 7 zu § 16 FEV wird der amtliche Fragekatalog "vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden in der jeweils geltenden Fassung im Verkehrsblatt als Richtlinie bekannt gemacht." Meine Frage ist nun: Wieso wird der Fragenkatalog exklusiv über ein privatwirtschaftliches Unternehmen, welches diesen mit Gewinnerziehlungsabsicht verteibt, verteilt. Sollte jemand wirklich ein Interesse an einer gedruckten Fassung haben ist das ja durchaus in Ordnung. Spannender ist die Frage: Wieso gibt es keine kostenlose digitale Veröffentlichung der Daten bspw. wie alle Gesetze über http://www.gesetze-im-internet.de o.ä. Da in Deutschland ja der ein oder andere Volljährige den Führerschein macht, gäbe ich glaube ich dafür ein berechtigtes Interesse. Durch die undurchsichte Handhabung gibt es im Internet eine Vielzahl an Veröffentlichungen, bei denem man aber nie sicher sein kann ob die aktuelle Fassung vorliegt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Amtlicher Fragenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Amtlicher Fragenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung
Datum
15. Februar 2013
Status
Anfrage abgelehnt
1,5 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Amtlicher Fragenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung"
Datum
21. Februar 2013 19:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/3384 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Datum
5. März 2013 12:33
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Susanne Bohn