Amtliches Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung

Den Entwurf des neuen Amtliche Regelwerks des Rats für deutsche Rechtschreibung, der im Anschluss der Sitzung am 14.07.2023 in Eupen Vertretern der Schulen sowie den für die Verwaltungssprache zuständigen Behörden zwecks Gelegenheit zur Stellungnahme vorgelegt wurde (https://www.rechtschreibrat.com/amtliches-regelwerk-und-woerterverzeichnis-grundlegende-neubearbeitung/)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. September 2023
  • Frist
    21. Oktober 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den En…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtliches Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung [#288598]
Datum
19. September 2023 21:14
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Entwurf des neuen Amtliche Regelwerks des Rats für deutsche Rechtschreibung, der im Anschluss der Sitzung am 14.07.2023 in Eupen Vertretern der Schulen sowie den für die Verwaltungssprache zuständigen Behörden zwecks Gelegenheit zur Stellungnahme vorgelegt wurde (https://www.rechtschreibrat.com/amtliches-regelwerk-und-woerterverzeichnis-grundlegende-neubearbeitung/)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288598/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Ihre Anfrage vom 19.09.2023; [#288598] Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage v…
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 19.09.2023 [#288598], mit welcher Sie um Zusendung des Entwurfs des neuen Amtliche Regelwerks des Rats für deutsche Rechtschreibung, der im Anschluss der Sitzung am 14.07.2023 in Eupen Vertretern der Schulen sowie den für die Verwaltungssprache zuständigen Behörden zwecks Gelegenheit zur Stellungnahme vorgelegt wurde, baten. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat kann ich Ihnen mitteilen, dass die am 14.07.2023 verabschiedete Fassung in eine Anhörung der einschlägigen Verbände u.ä. gegangen ist; Rückmeldefrist hierfür ist Mitte Oktober. Danach wird die Fassung erstellt, die den Gremien der KMK (Hauptausschüsse, Amtschefkonferenz, Kultusministerkonferenz) zur Zustimmung vorgelegt wird. Die Fassung wird unserem Hause spätestens Anfang des Jahres 2024 zugleitet. Ich weise Sie darauf hin, dass für Dokumente, die sich in einem Entwurfsstadiums befinden, der Ausschlussgrund des § 10 Abs. 1 IFG Berlin eingreift. Mit freundlichen Grüßen