Amts- und Dienstbezeichnungen nach Para. 5 Abs. 1 AbgG

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Eine Auflistung aller Abgeordneten der 19. und 20. Legislaturperiode, die in ihren Profilen auf www.bundestag.de eine Amts- oder Dienstbezeichnung führten oder führen, ohne den nach Para. 5 Abs. 1 AbgG vorgeschriebenen Zusatz „außer Dienst (a. D.)“ verwendet zu haben oder zu verwenden (z.B. Jens Maier in der 19. LP oder Martin Plum in der 20. LP).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung aller Abgeordneten de…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amts- und Dienstbezeichnungen nach Para. 5 Abs. 1 AbgG [#283725]
Datum
12. Juli 2023 09:56
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Abgeordneten der 19. und 20. Legislaturperiode, die in ihren Profilen auf www.bundestag.de eine Amts- oder Dienstbezeichnung führten oder führen, ohne den nach Para. 5 Abs. 1 AbgG vorgeschriebenen Zusatz „außer Dienst (a. D.)“ verwendet zu haben oder zu verwenden (z.B. Jens Maier in der 19. LP oder Martin Plum in der 20. LP).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283725/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Ihr Antrag nach dem IFG - hier: ZR 4-1334-IFG-2023/182 [#283725] Sehr << Antragsteller:in >> die ang…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG - hier: ZR 4-1334-IFG-2023/182 [#283725]
Datum
21. Juli 2023 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
902,4 KB
Sehr << Antragsteller:in >> die angehängte Datei sende ich Ihnen zur Information und persönlichen Verwendung. Mit freundlichen Grüßen