Amtsangemessene Besoldung der Landesbeamten
1. Sämtliche Informationen (z.B. Bund-Länder-Informationen, Länderinformationen, Rundschreiben; interne Stellungnahmen, Stellungnahmen innerhalb des Landes M-V, Stellungnahmen im Rahmen der Verfassungsbeschwerden etc.), aus denen sich ergibt, dass das LBesA M-V über die Anhängigkeit der Verfassungsbeschwerden vor dem BVerfG 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17 informiert wurde. Inhaltlich befassten sich diese mit der Beamtenbesoldung des Landes Nordrhein-Westphalen. Die Verfahren endeten mit Beschluss vom 04.05.2020.
2. Stellungnahmen und Auswertungen oder ähnliche Ausarbeitungen zu dem Urteil des BVerfG vom 05.05.2015 (Az. 2 BvL 17/09, 2 BvL 18/09, 2 BvL 3/12, 2 BvL 4/12, 2 BvL 5/12, 2 BvL 6/12, 2 BvL 1/14) sowie zu dem Beschluss des BVerfG vom 04.05.2020 (Az. 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17).
3. Sämtliche Informationen (insbesondere in Bezug zur Amtsangemessenheit der Besoldung, aber auch andere Informationen), ob dem Land M-V die Zahl der Landesbeamten mit drei und mehr Kindern bekannt ist. Als Betrachtungszeitraum ist der Zeitraum ab 2015 ausreichend.
4. Sämtliche Stellungnahmen, Vermerke, Bewertungen zur Amtsangemessenheit der Besoldung der Landesbeamten seit dem Jahr 2015.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Januar 2023
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7. Februar 2023
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