Amtsangemessenheitsgesetz - Amtsangemessene Alimentation

Wurde der Referentenentwurf zum „BBVAngG“ zwischen Veröffentlichung und nach den Stellungnahmen der Verbände bzw. evtl. der Ressortabstimmung nochmal angepasst?

Wenn ja, bitte um Übersendung des letzten Version des Gesetzentwurfes.

Ferner bitte ich mir mitzuteilen, ob für eine Frist die Ressortabstimmung gesetzt wurde und eine Kabinettsfassung des in Rede stehenden Gesetzentwurfes vorliegt.

Wenn ja, bitte ich um Übersendung auch der betreffenden Kabinettsfassung.

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. September 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
John Bartlin
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurde der Referentenentwurf zum „BBVA…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
John Bartlin
Betreff
Amtsangemessenheitsgesetz - Amtsangemessene Alimentation [#287440]
Datum
1. September 2023 00:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurde der Referentenentwurf zum „BBVAngG“ zwischen Veröffentlichung und nach den Stellungnahmen der Verbände bzw. evtl. der Ressortabstimmung nochmal angepasst? Wenn ja, bitte um Übersendung des letzten Version des Gesetzentwurfes. Ferner bitte ich mir mitzuteilen, ob für eine Frist die Ressortabstimmung gesetzt wurde und eine Kabinettsfassung des in Rede stehenden Gesetzentwurfes vorliegt. Wenn ja, bitte ich um Übersendung auch der betreffenden Kabinettsfassung. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen John Bartlin Anfragenr: 287440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287440/
Mit freundlichen Grüßen John Bartlin
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#529 Sehr geehrter Antragsteller, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellte…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Amtsangemessenheitsgesetz - Amtsangemessene Alimentation [#287440] (28#529)
Datum
1. September 2023 08:00
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4.13002/28#529 Sehr geehrter Antragsteller, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern und für Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens erfolgt deshalb in Schriftform an Ihre Postanschrift. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Eine gebührenfreie Bearbeitung von IFG-Anfragen erfolgt bei Bearbeitungszeiten von bis zu 30 Minuten. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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John Bartlin
Guten Tag, Ihre Antwort hört sich so an, als durch die Beantwortung der hier von mir gestellten Anfrage ein Besch…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
John Bartlin
Betreff
AW: IFG - Amtsangemessenheitsgesetz - Amtsangemessene Alimentation [#287440] (28#529) [#287440]
Datum
1. September 2023 18:26
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihre Antwort hört sich so an, als durch die Beantwortung der hier von mir gestellten Anfrage ein Bescheid ergehen oder eine rechtliche Entscheidung getroffen werden müsste und ich Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen könnte. Das alles ist hier aber nicht der Fall. Es geht lediglich um eine Bitte, den Sachstand zu einem Gesetz mitzuteilen. Daraus ein Riesenfass aufzumachen und sich hinter einem angeblichen „Verwaltungsakt“ zu verstecken und von Anfragenden zu verlangen, ihre Postanschriften rauszurücken, ist echt peinlich. Eine solche lediglich informatorische Sachstandsmitteilung ist meines Erachtens weder ein belastender noch eine begünstigender Verwaltungsentscheidung, geschweige denn ein Verwaltungsakt. Echt theatralisch liebe Leute. So viel also zur bürgerfreundlichen Transparenz in Sachen Verwaltungsarbeit, Zugang zu sachlichen Informationen und Rechtsstaatlichkeit. Wir leben im Jahre 2023, sprich im Zeitalter der modernen Technik. Sie können die Antwort gerne auch an meine E-Mail-Adresse schicken, wenn Sie es natürlich WOLLEN! In der Hoffnung, dass die Digitalisierung auch beim BMI angekommen ist, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen J.B. Anfragenr: 287440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287440/