Amtsblatt Nummer 59 aus 2020 (Sonderausgabe)

Anfrage an: Stadt Kassel

1.) Wie wurde die im Amtsblatt veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen ermittelt.
1.1.) Wie hoch ist der Anteil an COVID-19 erkrankten Menschen (sprich mit Symptomen), und wie hoch der Anteil symptomloser Menschen bei den Neuinfektionen?

2.) Wurden und werden PCR-Tests zur Ermittlung der Neuinfektionen genutzt?
Falls ja:
a) sind diese amtlich zugelassen? Falls ja: Um welche Tests handelt es sich genau; und gibt es Quellen zur Zulassung?
b) mit wievielen Zyklen maximal? (bzw. gibt es spezifizierte Grenzwerte,?)
c) unter welchen Bedingungen? (bzw. sind die Bedingungen spezifiziert?)
d) von welchem Personal? (bzw. gibt es spezifizierte Anforderungen an das durchführende Testpersonal?)
e) unter ärztlicher Aufsicht und vorheriger Aufklärung der Patienten?

2.1.) Wie hoch war die Anzahl der getesteten Menschen insgesamt (positiv wie negativ) in dem besagten Zeitraum, auf den sich die 7-Tage-Inzidenz im Amtsblatt 59 aus 2020 bezieht?

2.2) Wurde bereits ein positiver PCR-Test ohne weitere Symptome als Neuinfektion gewertet?
Erläuterung: Dies auch vor dem Hintergrund des Infektionsschutzgesetzes und der Aussage der WHO, dass der Nachweis von Viren-RNA nicht unbedingt den Schluss zulässt, der betreffende Mensch sei infektiös (im Sinne des Gesetzes also weder Ausscheider noch Ansteckungsverdächtiger).

Zitat: "Detection of viral RNA does not necessarily mean that a person is infectious and able to transmit the virus to another person."
Quelle WHO:
https://www.who.int/news-room/commentaries/detail/transmission-of-sars-cov-2-implications-for-infection-prevention-precautions

2.3.) Wie wird generell Sorge getragen, dass der 7-Tage-Inzidenzwert nicht aufgrund einer erhöhten Testanzahl und damit einer erhöhten Falsch-Positiv-Rate höher ausfällt?

2.4.) Konkret: Im betreffenden Amtsblatt wird die 7-Tages-Inzidenz mit "89,7 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner" beziffert. Wie wurde gewährleistet, dass diese Zahl nicht im Bereich der Falsch-Positiv-Rate der verwendeten Tests liegt und damit Menschen fälschlicherweise als mit Sars-CoV2 infiziert deklariert - obwohl diese vielleicht entweder gar nicht infiziert (und symptomlos sind) oder mit einem anderen Erreger (Influenza, ...) infiziert wurden und daher Symptome aufweisen?

3.) Auf welchen Quellen basiert die folgende Aussage im betreffenden Amstblatt Nummer 59 aus 2020: "Nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine Übertragung von mit dem Erreger SARS-CoV-2 infizierten Personen von symptomatischen Personen, aber auch in einem präsymptomatischen Stadium, also wenn die ansteckende Person noch keine Symptome entwickelt hatte, zu beobachten. Auch gibt es Ansteckungen durch Personen, die zwar infiziert und infektiös waren, aber gar nicht erkrankten (asymptomatische Übertragung). "

3.1.) Die WHO gibt an, dass gemäß vier Studien lediglich 0 bis 2,2 % der Symptomlosen ansteckend seien, im Vergleich zu 0,8 bis 15,4 % aller Erkrankten mit Symptomen -
a) wie und weshalb wurde abgewogen, im Amtsblatt allein die Aussage zu veröffentlichen, auch Symptomlose können ansteckend sein - ohne einen Hinweis darauf zu geben, in welchem Ausmaß und Verhältnis?

b) Wie wurden die Erkenntnisse der WHO beim Erlass der Allgemeinverfügung aus Amtsblatt Nummer 59 aus 2020 mit berücksichtigt?

Zitat WHO: "Four individual studies from Brunei, Guangzhou China, Taiwan China and the Republic of Korea found that between 0% and 2.2% of people with asymptomatic infection infected anyone else, compared to 0.8%-15.4% of people with symptoms."
Quelle, WHO vom 09. Juli 2020:
https://www.who.int/news-room/commentaries/detail/transmission-of-sars-cov-2-implications-for-infection-prevention-precautions

4.) Auf welchen Quellen basiert die folgende Aussage im betreffenden Amtsblatt Nummer 59 aus 2020 - speziell bezogen auf die Evidenz: "Bei SARS-CoV-2 handelt es sich evident um einen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG."
Mit anderen Worten: Nennen Sie bitte die Quellen, aus denen der wissenschaftliche Nachweis hervorgeht - dies bitte auch, um mir als Bürger Argumente und Informationen zum Erkennen von Missverständnissen und Falschmeldungen liefern zu können.

Vielen Dank!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Wie wurde di…
An Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtsblatt Nummer 59 aus 2020 (Sonderausgabe) [#201813]
Datum
27. Oktober 2020 18:42
An
Stadt Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Wie wurde die im Amtsblatt veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen ermittelt. 1.1.) Wie hoch ist der Anteil an COVID-19 erkrankten Menschen (sprich mit Symptomen), und wie hoch der Anteil symptomloser Menschen bei den Neuinfektionen? 2.) Wurden und werden PCR-Tests zur Ermittlung der Neuinfektionen genutzt? Falls ja: a) sind diese amtlich zugelassen? Falls ja: Um welche Tests handelt es sich genau; und gibt es Quellen zur Zulassung? b) mit wievielen Zyklen maximal? (bzw. gibt es spezifizierte Grenzwerte,?) c) unter welchen Bedingungen? (bzw. sind die Bedingungen spezifiziert?) d) von welchem Personal? (bzw. gibt es spezifizierte Anforderungen an das durchführende Testpersonal?) e) unter ärztlicher Aufsicht und vorheriger Aufklärung der Patienten? 2.1.) Wie hoch war die Anzahl der getesteten Menschen insgesamt (positiv wie negativ) in dem besagten Zeitraum, auf den sich die 7-Tage-Inzidenz im Amtsblatt 59 aus 2020 bezieht? 2.2) Wurde bereits ein positiver PCR-Test ohne weitere Symptome als Neuinfektion gewertet? Erläuterung: Dies auch vor dem Hintergrund des Infektionsschutzgesetzes und der Aussage der WHO, dass der Nachweis von Viren-RNA nicht unbedingt den Schluss zulässt, der betreffende Mensch sei infektiös (im Sinne des Gesetzes also weder Ausscheider noch Ansteckungsverdächtiger). Zitat: "Detection of viral RNA does not necessarily mean that a person is infectious and able to transmit the virus to another person." Quelle WHO: https://www.who.int/news-room/commentaries/detail/transmission-of-sars-cov-2-implications-for-infection-prevention-precautions 2.3.) Wie wird generell Sorge getragen, dass der 7-Tage-Inzidenzwert nicht aufgrund einer erhöhten Testanzahl und damit einer erhöhten Falsch-Positiv-Rate höher ausfällt? 2.4.) Konkret: Im betreffenden Amtsblatt wird die 7-Tages-Inzidenz mit "89,7 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner" beziffert. Wie wurde gewährleistet, dass diese Zahl nicht im Bereich der Falsch-Positiv-Rate der verwendeten Tests liegt und damit Menschen fälschlicherweise als mit Sars-CoV2 infiziert deklariert - obwohl diese vielleicht entweder gar nicht infiziert (und symptomlos sind) oder mit einem anderen Erreger (Influenza, ...) infiziert wurden und daher Symptome aufweisen? 3.) Auf welchen Quellen basiert die folgende Aussage im betreffenden Amstblatt Nummer 59 aus 2020: "Nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine Übertragung von mit dem Erreger SARS-CoV-2 infizierten Personen von symptomatischen Personen, aber auch in einem präsymptomatischen Stadium, also wenn die ansteckende Person noch keine Symptome entwickelt hatte, zu beobachten. Auch gibt es Ansteckungen durch Personen, die zwar infiziert und infektiös waren, aber gar nicht erkrankten (asymptomatische Übertragung). " 3.1.) Die WHO gibt an, dass gemäß vier Studien lediglich 0 bis 2,2 % der Symptomlosen ansteckend seien, im Vergleich zu 0,8 bis 15,4 % aller Erkrankten mit Symptomen - a) wie und weshalb wurde abgewogen, im Amtsblatt allein die Aussage zu veröffentlichen, auch Symptomlose können ansteckend sein - ohne einen Hinweis darauf zu geben, in welchem Ausmaß und Verhältnis? b) Wie wurden die Erkenntnisse der WHO beim Erlass der Allgemeinverfügung aus Amtsblatt Nummer 59 aus 2020 mit berücksichtigt? Zitat WHO: "Four individual studies from Brunei, Guangzhou China, Taiwan China and the Republic of Korea found that between 0% and 2.2% of people with asymptomatic infection infected anyone else, compared to 0.8%-15.4% of people with symptoms." Quelle, WHO vom 09. Juli 2020: https://www.who.int/news-room/commentaries/detail/transmission-of-sars-cov-2-implications-for-infection-prevention-precautions 4.) Auf welchen Quellen basiert die folgende Aussage im betreffenden Amtsblatt Nummer 59 aus 2020 - speziell bezogen auf die Evidenz: "Bei SARS-CoV-2 handelt es sich evident um einen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG." Mit anderen Worten: Nennen Sie bitte die Quellen, aus denen der wissenschaftliche Nachweis hervorgeht - dies bitte auch, um mir als Bürger Argumente und Informationen zum Erkennen von Missverständnissen und Falschmeldungen liefern zu können. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201813/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!