Amtsgericht München Geschäftsverteilungsplan mit Nachträgen Corona-Pandemie
bekanntlich ist das Amtsgericht München eines der größten Gericht Bayerns:
https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_München
Obwohl nach § 21e GVG Gerichtsverfassungsgesetz keine Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplanes sowie Nachträge vorgeschrieben sind, kommen dem fasst alle bayerischen Gerichte nach, zB Oberlandesgericht München:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/behoerdeninformationen.php
https://www.datenschutz-bayern.de/faq/FAQ-Justiz-geschaeftsverteilung.html
Ausgerechnet das Amtsgericht München - wo meist Verfahren der Bürger geführt werden - wird die Veröffentlichung oder die Übersendung von Kopien verweigert - trotz der Zusicherung der Kostenübernahme, zB Schreiben vom 29.06.2020 Richterin Julia Burk (stellvertretende Pressesprecherin).
Anwälten wird gleiches nicht verweigert.
Eine pflichtgemäßes Ermessen gemäß Bundesgerichtshof im Beschluss vom 25.09.2019 IV AR(VZ) 2/18 wird verweigert, zB
- Örtlichkeit
- (chronische) Erkrankung
- Corona-Pandemie mit Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie Mindestabstandsregelungen, zumal die Infektionszahlen steigend sind und ein Ende nicht absehbar.
https://www.justiz.bayern.de/service/corona/Umgang_Justiz.php
"Ein Besuch soll – außer in eilbedürftigen Fällen – erst nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Generell werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, auf nicht notwendige Besuche bei Gerichten und Justizbehörden zu verzichten."
Unter Berücksichtigung der derzeitigen Gesamtsituation wird um Auskunft folgende Auskunft zum Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichtes München gebeten:
a) Darf das Amtsgericht München Fotoscans vor Ort verweigern oder sind tatsächlich nur handschriftliche Notizen bei einem GVP von rd. 500 Seiten zzgl. Nachträgen zulässig?
b) Darf das Amtsgericht München für Kopien vor Ort pro Seite Euro 0,50 berechnen?
c) Warum lagen bei meiner persönlichen Einsichtnahme vor Ort in die Jahre 2018 und 2019 keine Nachträge zum GVP vor und bestehen diese überhaupt?
d) Unter welchen Umständen ist das Amtsgericht München zur Übersendung verpflichtet?
e) Ist eine Veröffentlichung des GVP mit Nachträgen des Amtsgerichtes München auf der Webseite geplant - insbesondere im Hinblick der andauernden Corona-Pandemie?
f) Ist die Ungleichbehandlung von Bürgern und Juristen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, zB VerfGH München, Entscheidung vom 30.10.2019 Vf. 52-VI-18?
Vielen Dank für eine zeitnahe und vollständige Rückmeldung - im Interesse aller bayerischen Bürger.
Anfrage eingeschlafen
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Datum28. Juli 2020
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1. September 2020
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