Amtsgericht München Geschäftsverteilungsplan mit Nachträgen Corona-Pandemie

bekanntlich ist das Amtsgericht München eines der größten Gericht Bayerns:
https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_München

Obwohl nach § 21e GVG Gerichtsverfassungsgesetz keine Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplanes sowie Nachträge vorgeschrieben sind, kommen dem fasst alle bayerischen Gerichte nach, zB Oberlandesgericht München:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/behoerdeninformationen.php
https://www.datenschutz-bayern.de/faq/FAQ-Justiz-geschaeftsverteilung.html

Ausgerechnet das Amtsgericht München - wo meist Verfahren der Bürger geführt werden - wird die Veröffentlichung oder die Übersendung von Kopien verweigert - trotz der Zusicherung der Kostenübernahme, zB Schreiben vom 29.06.2020 Richterin Julia Burk (stellvertretende Pressesprecherin).

Anwälten wird gleiches nicht verweigert.

Eine pflichtgemäßes Ermessen gemäß Bundesgerichtshof im Beschluss vom 25.09.2019 IV AR(VZ) 2/18 wird verweigert, zB
- Örtlichkeit
- (chronische) Erkrankung
- Corona-Pandemie mit Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie Mindestabstandsregelungen, zumal die Infektionszahlen steigend sind und ein Ende nicht absehbar.

https://www.justiz.bayern.de/service/corona/Umgang_Justiz.php
"Ein Besuch soll – außer in eilbedürftigen Fällen – erst nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Generell werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, auf nicht notwendige Besuche bei Gerichten und Justizbehörden zu verzichten."

Unter Berücksichtigung der derzeitigen Gesamtsituation wird um Auskunft folgende Auskunft zum Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichtes München gebeten:

a) Darf das Amtsgericht München Fotoscans vor Ort verweigern oder sind tatsächlich nur handschriftliche Notizen bei einem GVP von rd. 500 Seiten zzgl. Nachträgen zulässig?
b) Darf das Amtsgericht München für Kopien vor Ort pro Seite Euro 0,50 berechnen?
c) Warum lagen bei meiner persönlichen Einsichtnahme vor Ort in die Jahre 2018 und 2019 keine Nachträge zum GVP vor und bestehen diese überhaupt?
d) Unter welchen Umständen ist das Amtsgericht München zur Übersendung verpflichtet?
e) Ist eine Veröffentlichung des GVP mit Nachträgen des Amtsgerichtes München auf der Webseite geplant - insbesondere im Hinblick der andauernden Corona-Pandemie?
f) Ist die Ungleichbehandlung von Bürgern und Juristen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, zB VerfGH München, Entscheidung vom 30.10.2019 Vf. 52-VI-18?
Vielen Dank für eine zeitnahe und vollständige Rückmeldung - im Interesse aller bayerischen Bürger.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bekanntlich ist d…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Amtsgericht München Geschäftsverteilungsplan mit Nachträgen Corona-Pandemie [#193685]
Datum
28. Juli 2020 18:01
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bekanntlich ist das Amtsgericht München eines der größten Gericht Bayerns: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_München Obwohl nach § 21e GVG Gerichtsverfassungsgesetz keine Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplanes sowie Nachträge vorgeschrieben sind, kommen dem fasst alle bayerischen Gerichte nach, zB Oberlandesgericht München: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/behoerdeninformationen.php https://www.datenschutz-bayern.de/faq/FAQ-Justiz-geschaeftsverteilung.html Ausgerechnet das Amtsgericht München - wo meist Verfahren der Bürger geführt werden - wird die Veröffentlichung oder die Übersendung von Kopien verweigert - trotz der Zusicherung der Kostenübernahme, zB Schreiben vom 29.06.2020 Richterin Julia Burk (stellvertretende Pressesprecherin). Anwälten wird gleiches nicht verweigert. Eine pflichtgemäßes Ermessen gemäß Bundesgerichtshof im Beschluss vom 25.09.2019 IV AR(VZ) 2/18 wird verweigert, zB - Örtlichkeit - (chronische) Erkrankung - Corona-Pandemie mit Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie Mindestabstandsregelungen, zumal die Infektionszahlen steigend sind und ein Ende nicht absehbar. https://www.justiz.bayern.de/service/corona/Umgang_Justiz.php "Ein Besuch soll – außer in eilbedürftigen Fällen – erst nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Generell werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, auf nicht notwendige Besuche bei Gerichten und Justizbehörden zu verzichten." Unter Berücksichtigung der derzeitigen Gesamtsituation wird um Auskunft folgende Auskunft zum Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichtes München gebeten: a) Darf das Amtsgericht München Fotoscans vor Ort verweigern oder sind tatsächlich nur handschriftliche Notizen bei einem GVP von rd. 500 Seiten zzgl. Nachträgen zulässig? b) Darf das Amtsgericht München für Kopien vor Ort pro Seite Euro 0,50 berechnen? c) Warum lagen bei meiner persönlichen Einsichtnahme vor Ort in die Jahre 2018 und 2019 keine Nachträge zum GVP vor und bestehen diese überhaupt? d) Unter welchen Umständen ist das Amtsgericht München zur Übersendung verpflichtet? e) Ist eine Veröffentlichung des GVP mit Nachträgen des Amtsgerichtes München auf der Webseite geplant - insbesondere im Hinblick der andauernden Corona-Pandemie? f) Ist die Ungleichbehandlung von Bürgern und Juristen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, zB VerfGH München, Entscheidung vom 30.10.2019 Vf. 52-VI-18? Vielen Dank für eine zeitnahe und vollständige Rückmeldung - im Interesse aller bayerischen Bürger.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193685/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht München
Geschäftsverteilungsplan Nachträge Schreiben vom 29.06.2020
Von
Amtsgericht München
Via
Briefpost
Betreff
Geschäftsverteilungsplan Nachträge Schreiben vom 29.06.2020
Datum
28. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
amtsgericht-muenchen-gvp-schreiben-vom-29062020-richterin-julia-burk.jpg
571,5 KB
<< Anfragesteller:in >>
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsprechung beispielsweise [#193685]
Datum
28. Juli 2020 18:18
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Eingabe vom 28.07.2020 Weiterleitung an das Oberlandesgericht München
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Eingabe vom 28.07.2020
Datum
30. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
395,7 KB
Weiterleitung an das Oberlandesgericht München

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AW: Eingabe vom 28.07.2020 [#193685]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtsgericht München Geschäfts…
An Amtsgericht München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingabe vom 28.07.2020 [#193685]
Datum
25. Oktober 2023 12:32
An
Amtsgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtsgericht München Geschäftsverteilungsplan mit Nachträgen Corona-Pandemie“ vom 28.07.2020 (#193685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1150 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen