Amtsgericht München Räumungsklagen = Räumung und Herausgabe

Anfrage an: Amtsgericht München

lt. Presseartikel fanden in 2018 beim Amtsgericht München Mietgericht 6.149 Prozesse statt:
https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/muenchen-mammutaufgabe-am-mietgericht-13175340.html#idAnchComments

Hiervon 2.184 auf Herausgabe und Räumung, zB wegen Eigenbedarf, Zahlungsrückstände Vertragsverletzung (Störung des Hausfriedens, mutwillige und massive Beschädigung, Überbelegung, illegale Untervermietung, Lärm).

Anfrage:
1) Wie viele Mieter / Nutzer wurden zur Herausgabe und Räumung in den letzten 5 Jahren verurteilt bzw. durch Vergleich zum Auszug verpflichtet? Somit Prozessausgang zu Gunsten der Vermieter.
2) Welche Räumungsfristen wurden im Durchschnitt gewährt?
3) In wie vielen Fällen wurde ein Härtefall für eine bestimmte Dauer und auf Dauer gewährt?

Vielen Dank für eine Rückmeldung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: lt. Presseartikel…
An Amtsgericht München Details
Von
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Betreff
Amtsgericht München Räumungsklagen = Räumung und Herausgabe [#169507]
Datum
30. Oktober 2019 09:17
An
Amtsgericht München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
lt. Presseartikel fanden in 2018 beim Amtsgericht München Mietgericht 6.149 Prozesse statt: https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/muenchen-mammutaufgabe-am-mietgericht-13175340.html#idAnchComments Hiervon 2.184 auf Herausgabe und Räumung, zB wegen Eigenbedarf, Zahlungsrückstände Vertragsverletzung (Störung des Hausfriedens, mutwillige und massive Beschädigung, Überbelegung, illegale Untervermietung, Lärm). Anfrage: 1) Wie viele Mieter / Nutzer wurden zur Herausgabe und Räumung in den letzten 5 Jahren verurteilt bzw. durch Vergleich zum Auszug verpflichtet? Somit Prozessausgang zu Gunsten der Vermieter. 2) Welche Räumungsfristen wurden im Durchschnitt gewährt? 3) In wie vielen Fällen wurde ein Härtefall für eine bestimmte Dauer und auf Dauer gewährt? Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtsgericht München Räumungsklagen = Räumung und…
An Amtsgericht München Details
Von
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Betreff
AW: Amtsgericht München Räumungsklagen = Räumung und Herausgabe [#169507]
Datum
3. April 2020 18:43
An
Amtsgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtsgericht München Räumungsklagen = Räumung und Herausgabe“ vom 30.10.2019 (#169507) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 123 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169507
Amtsgericht München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amts…
Von
Amtsgericht München
Betreff
AW: Amtsgericht München Räumungsklagen = Räumung und Herausgabe [#169507]
Datum
6. April 2020 08:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht München eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr - soweit er in Bayern in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter http://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/ Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtsgericht München Räumungsklagen = Räumung und…
An Amtsgericht München Details
Von
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Betreff
AW: Amtsgericht München Räumungsklagen = Räumung und Herausgabe [#169507]
Datum
21. April 2020 08:54
An
Amtsgericht München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtsgericht München Räumungsklagen = Räumung und Herausgabe“ vom 30.10.2019 (#169507) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 141 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Daten liegen werden nachweislich statistisch erfasst und sind einfacher Art: https://www.destatis.de/DE/Service/Bibliothek/_publikationen-fachserienliste-10.html https://www.verkuendung-bayern.de/files/jmbl/2018/07/jmbl-2018-07.pdf#page=1 Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169507 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amtsgericht München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amts…
Von
Amtsgericht München
Betreff
AW: Amtsgericht München Räumungsklagen = Räumung und Herausgabe [#169507]
Datum
21. April 2020 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht München eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr - soweit er in Bayern in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter http://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/ Mit freundlichen Grüßen

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Betreff
AW: Amtsgericht München Räumungsklagen = Räumung und Herausgabe [#169507]
Datum
25. Oktober 2023 12:29
An
Amtsgericht München
Status
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