Amtshaftung
Welche Maßnahmen ergreift das Land NRW zur Vermeidung von Amtshaftungsklagen aufgrund von Rechtsverletzungen durch Richter, um einerseits die Rechtssicherheit des Bürgers zu gewährleisten und andererseits zur Entlastung der Landeskasse, wenn Hinweise auf höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert werden bzw. ganz allgemein?
Die Notwendigkeit von Schritten ergibt sich u. a. aus: Beschluss vom 22. August 2013 - 1 BvR 1067/12. In dem Verfahren musste das Land NRW hohen Schadensersatz zu Lasten des Steuerzahlers zahlen.
Bei der Frage geht es NICHT um die Einschränkung richterlicher Unabhängigkeit, also nicht um diesen Teil des Art. 97 Abs. 1 GG: "Die Richter sind unabhängig...", sondern um diesen Teil des Art. 97 Abs. 1 GG: "...und nur dem Gesetze unterworfen."
Zu Ihrer Erleichterung benenne ich eine Arbeit des wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, einige höchstrichterliche Urteile und Beschlüsse.
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages (WD 7 - 3000 - 083/23)
BVerfG (1 BvR 2142/11)
BGH, Beschluss vom 21.01.2020 - VI ZR 346/18
BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - V ZR 183/15
BGH III ZR 32/1 04.11.2010
BGH (3 StR 498/14
BAG, Urteil vom 18.11.2021 – 2 AZR 229/21
BAG, Urteil vom 17.03.2016, 2 AZR 110/15
Brandenburgisches OLG, Urteil vom 25.11.2008 - 2 U 28/07
OLG Stuttgart, Urteil vom 10.10.2012 - 4 U 56/12
LAG Köln, Urteil vom 27.06.2019 - 6 Sa 149/19
Im Sinne der Rechtssicherheit danke ich Ihnen im Voraus.
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Datum1. Februar 2024
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5. März 2024
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- 2. Februar 2024 14:34
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- 2. Februar 2024 15:04
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- WG: Amtshaftung [#298998]
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- 26. Februar 2024 17:29
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- 26. Februar 2024 18:15
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- Betreff
- Amtshaftung [#298998]
- Datum
- 28. Februar 2024 14:19
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