Amtshilfe bei Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag
Amtshilfe bzgl. Vollstreckungsersuchen darf nur zwischen Behörden geleistet werden.
Der WDR Köln/Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio initiiert Vollstreckungsersuchen.
Der WDR Köln/Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist keine Behörde.
Der WDR Köln/Beitragsservice ist eine GbR / Arbeitsgemeinschaft - bestehend aus den 3 Gesellschaftern:
1.)Arbeitsgemeinschaft der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten i.d. BRD / persönlich haftender Gesellschafter. 2.) Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Anstalt des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter 3.) Deutschlandradio (DRadio) Körperschaft des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter.
Der Beitragsservice ist ein Dienstleistungszentrum, das die neun, in der Arbeitsgemeinschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten sowie das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR) gemeinsam für die Abwicklung des Rundfunkgebühreneinzugs in Form einer öffentlich-rechtlichen, nicht rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft betreiben.
Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung.
Auch der WDR ist lt. Justiziar Herrn Dr. Hermann Eicher "SWR"- keine Behörde.
Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar.
Da gemäß dieser Aussage kein öffentlich-rechtlicher Sender eine Behörde darstellt, ist auch der WDR Köln keine Behörde.
Weiterhin verweise ich auf das Urteil des LG Tübingen (vom 09.12.2016, 5 T 280/16) in dem festgestellt wird, dass die Rundfunkanstalten keine Behörden sind. Unter Berücksichtigung dieser Sachverhalte frage ich Sie:
Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Stadt Niederkassel bei der Durchführung einer Zwangsvollstreckung in Sachen Rundfunkbeitrag?
Anfragesteller
Anfrage eingeschlafen
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Datum11. Dezember 2020
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13. Januar 2021
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