Amtshilfe Gemeinde Mutterstadt bei Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag

Amtshilfe bzgl. Vollstreckungsersuchen darf nur zwischen Behörden geleistet werden.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio initiiert Vollstreckungsersuchen.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist keine Behörde. Der Beitragsservice ist eine GbR / Arbeitsgemeinschaft - bestehend aus den 3 Gesellschaftern:
1. Arbeitsgemeinschaft der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten i.d. BRD / persönlich haftender Gesellschafter
2. Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Anstalt des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter
3. Deutschlandradio (DRadio) Körperschaft des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter
Der Beitragsservice ist ein Dienstleistungszentrum, das die neun, in der Arbeitsgemeinschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten sowie das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR) gemeinsam für die Abwicklung des Rundfunkgebühreneinzugs in Form einer öffentlich-rechtlichen, nicht rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft betreiben.
Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung die diese Anstalten miteinander geschlossen haben. Der Beitragsservice ist also weder eine Behörde, noch gehört sie zur Post oder ist eine sonstige eigenständige Organisation.

Auch der SWR ist lt. Justiziar des Südwestrundfunks - Herrn Dr. Hermann Eicher - keine Behörde; Zitat "Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar."
Quelle - nachzulesen unter Punkt 3: http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/252836/index.html

Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Gemeinde Mutterstadt bei der Durchführung einer Zwangsvollstreckung in Sachen Rundfunkbeitrag?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. April 2017
  • Frist
    30. Mai 2017
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Amtshilfe bzgl. Vollstreckungsersuchen darf nur zwischen Behörden geleistet werden. Der Beitragsservice von ARD, …
An Gemeindeverwaltung Mutterstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtshilfe Gemeinde Mutterstadt bei Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21240]
Datum
28. April 2017 10:35
An
Gemeindeverwaltung Mutterstadt
Status
Warte auf Antwort
Amtshilfe bzgl. Vollstreckungsersuchen darf nur zwischen Behörden geleistet werden. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio initiiert Vollstreckungsersuchen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist keine Behörde. Der Beitragsservice ist eine GbR / Arbeitsgemeinschaft - bestehend aus den 3 Gesellschaftern: 1. Arbeitsgemeinschaft der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten i.d. BRD / persönlich haftender Gesellschafter 2. Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Anstalt des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter 3. Deutschlandradio (DRadio) Körperschaft des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter Der Beitragsservice ist ein Dienstleistungszentrum, das die neun, in der Arbeitsgemeinschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten sowie das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR) gemeinsam für die Abwicklung des Rundfunkgebühreneinzugs in Form einer öffentlich-rechtlichen, nicht rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft betreiben. Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung die diese Anstalten miteinander geschlossen haben. Der Beitragsservice ist also weder eine Behörde, noch gehört sie zur Post oder ist eine sonstige eigenständige Organisation. Auch der SWR ist lt. Justiziar des Südwestrundfunks - Herrn Dr. Hermann Eicher - keine Behörde; Zitat "Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar." Quelle - nachzulesen unter Punkt 3: http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/252836/index.html Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Gemeinde Mutterstadt bei der Durchführung einer Zwangsvollstreckung in Sachen Rundfunkbeitrag?
Jürgen Wolf <<E-Mail-Adresse>>

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Von
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Betreff
AW: Amtshilfe Gemeinde Mutterstadt bei Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21240]
Datum
30. Mai 2017 17:51
An
Gemeindeverwaltung Mutterstadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtshilfe Gemeinde Mutterstadt bei Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag“ vom 28.04.2017 (#21240) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>