Amtshilfeersuchen der BPol an das BMVG wegen G20 Gipfel in Hamburg

Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen hat Ihre Behörde das Bundesverteidigungsministerium (BMVG) um Amtshilfe bezüglich des G20 Gipfel in Hamburg ersucht.

Bitte senden Sie mir Ihr Amtshilfeersuchen an das BMVG zu und die Antwort des BMVG zu.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Juli 2017
  • Frist
    19. August 2017
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach den mir vor…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtshilfeersuchen der BPol an das BMVG wegen G20 Gipfel in Hamburg [#23971]
Datum
18. Juli 2017 15:47
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen hat Ihre Behörde das Bundesverteidigungsministerium (BMVG) um Amtshilfe bezüglich des G20 Gipfel in Hamburg ersucht. Bitte senden Sie mir Ihr Amtshilfeersuchen an das BMVG zu und die Antwort des BMVG zu. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
Eingangsbestätigung #23971 71-100011-0003 Band 17/09 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Eingangsbestätigung #23971
Datum
20. Juli 2017 09:58
Status
Warte auf Antwort
71-100011-0003 Band 17/09 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 18.07.2017. Antworten und Anfragen in dieser Sache senden Sie bitte unter Angabe des o. g. Aktenzeichens an das unten stehende Referatspostfach. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeipräsidium
Antwort
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
31. Juli 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
302,5 KB