Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Amtshilfeersuchen an das BBK im Rahmen der Bewältigung der Flutkatastrophe 2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kempfer
Anfragenr: 263200
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https://fragdenstaat.de/a/263200/
Postanschrift
Tobias Kempfer
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Nach wie vor klappt der KatSchutz nicht. Der Bund hat in den letzten Jahren ca. 500-600 Dekon P Modell 1+2 beschafft. Bei der Übergabe haben sich die Bundesinnenminister medienwirksam wie immer hingestellt und gesagt diese Fahrzeuge können von Berchtesgaden bis Flensburg eingesetzt und zusammen gezogen werden. Bei der Flutkatastrophe wurde nur ein ABC Zug eingesetzt und dieser hat dann aufgegeben. Jetzt wird wieder Steuergeld ausgegeben und rüstet das THW in Sachen CBRN auf um diese national und international einzusetzen. Gerade jetzt wo der neue Bundeshaushalt 2024 massiv eingestrichen wurde muss man nutzen was schon da ist. Vor Ort in Dekon P Stabdorten gibt es hoch motiviertes Personal und im Fall Ahrweiler hat man den Unmut deutlich gespürt über fehlende Strukturen. Es gibt eine FwDV500 und jede andere FwDV wird nach Punkt und Komma gelebt nur die FwDV500 wird bundesweit unterschiedlich ausgelegt.