Amtshilfegesuch zur Kampfmitteluntersuchung auf dem zu erwartenden Bauabschnitt der A66 zum Riederwaldtunnel im Fechenheimer Wald

Informationen und Kommunikation zu einem eventuellen Amtshilfegesuch zu einer Kampfmitteluntersuchung im Fechenheimer Wald auf dem geplanten Baufeld des Ausbaus der A66 zum Riederwaldtunnel.

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde hat selbst keinr Infos: Zur Anschlussanfrage an die Autobahn GmbH https://fragdenstaat.de/anfrage/kampfmi…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtshilfegesuch zur Kampfmitteluntersuchung auf dem zu erwartenden Bauabschnitt der A66 zum Riederwaldtunnel im Fechenheimer Wald [#264708]
Datum
4. Dezember 2022 21:29
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen und Kommunikation zu einem eventuellen Amtshilfegesuch zu einer Kampfmitteluntersuchung im Fechenheimer Wald auf dem geplanten Baufeld des Ausbaus der A66 zum Riederwaldtunnel.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264708/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Darmstadt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Kampfmittelräumdienst gibt Ihnen Ausku…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
AW: Amtshilfegesuch zur Kampfmitteluntersuchung auf dem zu erwartenden Bauabschnitt der A66 zum Riederwaldtunnel im Fechenheimer Wald [#264708]
Datum
5. Dezember 2022 07:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Kampfmittelräumdienst gibt Ihnen Auskunft, ob auf der genannten Fläche mit einer Kampfmittelbelastung zu rechnen ist, z. B. weil sich diese in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Wir recherchieren für Sie und werten dazu die alliierten Kriegsluftbilder aus. Auf den Luftbildern sind die Bombenabwurfstellen und Bombenkrater genau zu erkennen. Der KMRD übersendet Ihnen dann eine Stellungnahme (per E-Mail), aus der zum einen die evtl. vorhandene Kampfmittelbelastung hervorgeht und zum anderen die für die Kampfmittelräumung erforderlichen Arbeiten beschrieben werden. Für die Überprüfung/Räumung der Flächen, im Falle einer Belastung, sollte eine anerkannte Kampfmittelräumfirma beauftragt werden. Der Kampfmittelräumdienst veranlasst den Abtransport, ggfls. die Entschärfung und die Vernichtung der Kampfmittel. Für die Luftbildauswertung erheben wir eine Aufwandsgebühr in Höhe von 80,00 € (zzgl. 19 % USt.) in Form eines Kostenbescheides. Sollten Sie nicht der Rechnungsempfänger sein, so geben Sie uns bitte eine entsprechende Rechnungsadresse + E-Mail-Adresse des Rechnungsadressaten an. Spätere Änderungen sind leider nicht mehr möglich. Aktuell haben wir eine Bearbeitungszeit von ca. 3 - 4 Monaten. Bei entsprechender Begründung können eingehende Anfragen auch vorgezogen werden (z. B. wegen einer terminlichen Notwendigkeit). Vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass Sie erst von der Kampfmittelfreiheit eines Areals ausgehen können, wenn Ihnen dies schriftlich durch den Kampfmittelräumdienst bescheinigt wird. Bitte geben Sie uns die genauen Angaben zur angefragten Örtlichkeit an (Stadt/Gemeinde, Straße, Flur, Flurstück). Zur Gefahreneinschätzung benötigen wir dazu auch noch einen Übersichts-, Lage- oder Detailplan, auf dem der angefragte Bereich gut zu erkennen ist. Ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist auch möglich. Bitte teilen Sie uns auch eine aktuelle Postanschrift sowie telefonische Erreichbarkeit mit. Diese Angaben benötigen wir zur Eingabe in unsere Datenmaske. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ich freue mich von Ihnen zu hören und verbleibe mit besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Es handelt sich um das Gebiet der Gemarkung (0486) Be…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Amtshilfegesuch zur Kampfmitteluntersuchung auf dem zu erwartenden Bauabschnitt der A66 zum Riederwaldtunnel im Fechenheimer Wald [#264708]
Datum
6. Dezember 2022 22:05
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Es handelt sich um das Gebiet der Gemarkung (0486) Bergen-Enkheim, Flur 48, Flurstück 3/85. Mein Informationsinteresse beschränkt sich auf die Frage, ob eine Kampfmitteluntersuchung vor Ort beauftragt wurde und, wenn ja, für welchen Zeitraum sie geplant ist. Ich benötige dabei keine konkrete Auswertung von Luftbildaufnahmen. Meine Anfrage ist eilbedürftig, da auf dem Gebiet zeitnah Rodungs- und Baumaßnahmen stattfinden sollen. Ich freue mich ebenfalls von Ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264708/

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Regierungspräsidium Darmstadt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Kampfmittelräumdienst führt selbst…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
WG: Amtshilfegesuch zur Kampfmitteluntersuchung auf dem zu erwartenden Bauabschnitt der A66 zum Riederwaldtunnel im Fechenheimer Wald [#264708]
Datum
9. Dezember 2022 08:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Kampfmittelräumdienst führt selbst keine Kampfmitteluntersuchungen durch. Kampfmitteluntersuchungen werden durch den Grundstückseigentümer, bzw. durch dessen Beauftragten in Auftrag gegeben, zur Informationsfindung stelle ich anheim, sich an den jeweiligen Grundstückseigentümer zu wenden. Mit freundlichen Grüßen