Amtssprache in den Schulen in Rheinland-Pfalz

Laut dem wissenschaftlichen Dienst des deutschen Bundestages gilt:
Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen. (siehe: WD-10-001-20-pdf-data.pdf (bundestag.de))
Das amtliche Regelwerk wird im Auftrag der KMK vom Rat der deutschen Rechtschreibung (RdR) herausgegeben.
Wird die Amtssprache in RLP in den Behörden, den Schulen und der Justiz umgesetzt? Wie wird mit der Verwendung des generischen Femininums umgegangen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
Frank Schmidt
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut dem wissenschaftlichen Dienst…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Frank Schmidt
Betreff
Amtssprache in den Schulen in Rheinland-Pfalz [#267073]
Datum
5. Januar 2023 17:05
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut dem wissenschaftlichen Dienst des deutschen Bundestages gilt: Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen. (siehe: WD-10-001-20-pdf-data.pdf (bundestag.de)) Das amtliche Regelwerk wird im Auftrag der KMK vom Rat der deutschen Rechtschreibung (RdR) herausgegeben. Wird die Amtssprache in RLP in den Behörden, den Schulen und der Justiz umgesetzt? Wie wird mit der Verwendung des generischen Femininums umgegangen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Schmidt Anfragenr: 267073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267073/ Postanschrift Frank Schmidt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Schmidt

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Anfrage nach LandestranspG Sehr geehrter Herr Schmidt, beigefügt übersende ich Ihnen das Antwortschreiben auf Ihr…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfrage nach LandestranspG
Datum
16. Januar 2023 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmidt, beigefügt übersende ich Ihnen das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage nach LandestranspG. Mit freundlichen Grüßen