Amtssprache
In den hessischen Schulen, der Justiz und in den Behörden gilt nach Aussagen des HKM die Amtssprache. Hierzu meine Fragen:
Ist es richtig, dass die Amtssprache vom Rat der deutschen Rechtschreibung vorgegeben wird?
Sollte dies nicht der Fall sein:
Wer gibt die Amtssprache dann vor? Welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür?
Ergebnis der Anfrage
Das HKM hat mir zwar zu der Anfrage geschrieben, aber die Frage nicht beantwortet.
Dies bedeutet, dass das HKM sich wohl nicht mehr an seine rechtliche Bindung an den Rechtschreiberat erinnert oder diese nicht aussprechen möchte.
Information nicht vorhanden
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Datum5. Januar 2023
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7. Februar 2023
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