an das Ordnungsamt bezüglich verweigerter Auskünfte zu Verkehrsterror in Büdingen
Guten Tag
es geht um den seit Jahren stetig wachsenden Terror im Strassenverkehr durch manipulierte illegale Auspuffanlagen an Autos und Motorrädern in Büdingen Stadt. Diese Beschwerde wurde von mir nun bereits zum dritten Male fruchtlos dem Ordnungsamt vorgetragen, zuletzt per beweisbarer Zustellung am 18apr2021. Es ergingen bis heute NULL Stellungnahmen!
Ich berufe mich heute auf mein Recht nach Erteilung von relevanten Informationen in dieser Angelegenheit, welche im Interesse der Allgemeinheit steht, insbesondere der Anwohner der Ausfallstrassen in Büdingen wie Düdelsheimerstrasse sowie Orleshäuserstrasse und stelle folgende Fragen:
o wie begründen Sie das Ausbleiben jeglicher Antworten auf meine Anfragen bzw. Beschwerden?
o welche Mittel setzt die Gemeinde/Polizei gegen diesen Verkehrsterror ein?
o wie lautet die Kommunikation zwischen Ordnungsamt und der Polizei?
o welche Daten sind über meine Person gespeichert?
o wie gedenkt weiterhin die Gemeinde Büdingen die Bevölkerung vor brutalen Auspuffanlagen zu schützen?
o was geschieht mit Anzeigen, die von mir und Anderen dem Ordnungsamt bzw. der Polizei zugingen in dieser Sache?
o welche Mittel greifen überhaupt oder müssen wir Bürger in einem rechtsfreien Raum leben und eine zunehmende Beeinträchtigung durch Lärm unserer Wohnqualität in kauf nehmen?
Ich fordere Sie nun auf, mir dazu sämtliche Unterlagen - auch Kopien von Emails - schriftlich zukommen zu lassen oder das erneute Ausbleiben derselben rechtsrelevant zu begründen.
Ergebnis der Anfrage
In dieser Sache fasse ich hiermit zusammen, Stand Juli2021
Im osthessischen Büdingen sind weder Polizei noch Ordnungsamt in der Lage - und wohl auch willens -,den bemängelten Lärmterror im Stadtgebiet verursacht durch Autos oder Motorräder mit manipulierten Auspuffanlagen zu bekämpfen.
Diverse Treffen mit beiden Behörden bzw. dessen Vertretern zeigten folgendes:
a. es gibt nur ein geringes Bewusstsein für diese Problematik.
Die Wahrnehmungen des Verfassers und somit auch seine Beschwerden seien marginale Einzelfälle, " er sei ja wohl hier der Einzige, der sich darüber beschwere..". Dabei wäre es ein leichtes, sich davon selbst ein Bild bzw. einen Höreindruck zu machen, sofern man das überhaupt will. Man bezieht sich in seiner Argumentation darauf, das dieses Problem kaum feststellbar sei, auf eine "polizeiliche Untersuchung vom 09jun2020, um Anhaltspunkte für diese Beschwerde zu finden; diese seien nicht gefunden worden".
Dies verwundert nicht, dieser Tag war ein Dienstag. Längst wurden meinerseits Hinweise dazu gegeben, wann die Phänomene verstärkt auftreten, nämlich an Wochenenden, da es sich meist um "Freizeittäter" handelt. Feststellbar - für Jeden! - wäre, das es an diversen "geeigneten Tagen" (Wetter, Saison, Uhrzeit, Wochentag) zu einer massierten und eindeutig unzumutbaren Belastung der Anwohner kommt. Man kann also durchaus zusammenfassen, das man das Problem eigentlich gar nicht zur Kenntnis nehmen möchte. Es bleibt die Frage, warum.
b. es gibt leider nur völlig unzureichende Massnahmen gegen Lärmterror
Man ist der Auffassung, das man überlaute Fahrzeuge im normalen Streifendienst der Polizei bemerken werde und dann einschreiten werde. Das wäre etwa gleichbedeutend mit:
in wohlhabenderen Gebieten fährt die Polizei nachts Streife, um Einbrecher festzustellen. Genaus so wenig wie diese, werden Lärmtäter mit ihrem Tun fortfahren, wenn die Polizei in Sicht ist. Irgendwelche andere Massnahmen gibt es weder seitens der Polizei noch des Ordnungsamtes, sie scheinen auch nicht angedacht zu sein. Eine "nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Büdinger Haupstrassen auf 30Km/h" sei geplant, allerdings "gebe es da von seiten der übergeordneten Behörden dazu bisher wenig Bereitschaft", so "verhalte es sich auch zu einem angedachten Radargerät..". = am Problem vorbei und völlig ungeeignet gegen die, die am Tage hier terrorisieren!
c. " Bürger können die Möglichkeiten einer Anzeige nutzen.."
Richtig, nur deren Durchsetzung bzw. Konsequenzen bleiben im Dunkeln, "Datenschutz", mangelnde Befugnisse , sie scheinen offensichtlich nichts zu bewirken und belasten durch enormen Zeitaufwand beim Aufsetzen des Protokolls auf der Polizeistation.
Fazit
Man muss es nicht länger und nicht weiter ausführen:
die Bürger hier im hessischen Büdingen sind schutzlos dem Lärmterror einiger Weniger "Poser" ausgesetzt, klare Verstösse gegen die StVo geschehen in rechtsfreiem Raum. Wohnqualität sowie immobilienpreise sinken an den Hauptstrassen durch dieses Phänomen beträchtlich. Den dafür Verantwortlichen in unserem Land gelang es/gelingt es ohne weiteres, gravierende Restriktionen und Verbote im Zusammenhang mit einer selten auftretenden Erkrankung namens Covid19 durchzusetzen trotz zum Teil erheblicher Schäden in der Wirtschaft, aber einer Kommube gelingt es nicht im geringsten, dieses Problem wirksam anzugehen, obwohl auch hier ganz klar die Gesundheit der Betroffenen beeinträchtigt wird - das ist mein bitteres Fazit in dieser Angelegenheit im Sommer 2021. Jeder junge Mann hier ( um die handelt es sich fast ausnahmslos)kann an seinem Fahrzeug hinsichtlich abgegebenem Lärm machen, was er will und ohne Hemmungen seine narzistischen sozialgestörten Spinnereien ausleben auf Kosten der Anwohner. Lebensqualität sinkt, Immobilienpreise in belasteten Gebieten ebenfalls.
Ich bereite weitere Aktionen vor, die sich nicht mehr mit der Ignoranz örtlicher Behörden befassen müssen, sondern dort ansetzen werden, von wo die hiesigen Amtsleiter ihre Instruktionen erhalten.
Meine Vorschläge für wirksame Massnahmen
Die Täter werden von verdeckten zivilen Zeugen über Kennzeichen ermittelt und erhalten eine Aufforderung, persönlich auf dem Polizeirevier Stellung zu nehmen. Dort werden sie belehrt und abgemahnt, bei weiteren Verstössen wird das Fahrzeug zwangsweise zu einer technischen Untersuchung vorgeladen und danach - bei fruchtlosem Verlauf - wird schriftlich die Stilllegung des Fahrzeuges angedroht und ggfs. durchgeführt. Dies lässt die deutsche StVo zu! In Österreich/Tirol wird dies schon erfolgreich praktiziert. Auf YouTube nach Suche > ADAC > Motorradlärm findet man einen sehr interessanten und aufschlussreichen Beitrag darüber, was rechtlich möglich ist und dies von einem kompetenten Anwalt des riesigen deutschen Verbandes, ebenso das, was der ADAC an Massnahmen vorschlägt -
und somit lautet meine Frage an das hiesige Ordnungsamt sowie die Polizei, warum nichts dergleichen in Büdingen angewendet wird ( ??? ). Antworten darauf werde ich hier gerne veröffentlichen.
Und abschliessend
ganz im Sinne des Prinzips von "Frag-den-Staat" oder eben dessen
Negierung:
das hiesige Ordnungsamt reagierte auf meine 1. Anfrage in 2020 gar nicht, ebenso der hiesige Bürgermeister Spahmer, später bedurfte es zu einer Reaktion beweisbare Anschreiben -
dies zu kommentieren erspare ich mir besser...
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. April 2021
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2. Juni 2021
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