An die zentrale Beschwerdestelle gerichtete Beschwerden im Jahr 2017

Anfrage an: Berliner Feuerwehr

Alle bei der zentralen Beschwerdestelle (Beschwerdestelle, Voltairestraße 2, 10179 Berlin) im Jahr 2017 eingegangenen Beschwerden die den Notruf (112) betreffen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2018
  • Frist
    6. Februar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
An die zentrale Beschwerdestelle gerichtete Beschwerden im Jahr 2017 [#25924]
Datum
4. Januar 2018 23:31
An
Berliner Feuerwehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle bei der zentralen Beschwerdestelle (Beschwerdestelle, Voltairestraße 2, 10179 Berlin) im Jahr 2017 eingegangenen Beschwerden die den Notruf (112) betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Berliner Feuerwehr
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
WG: An die zentrale Beschwerdestelle gerichtete Beschwerden im Jahr 2017 [#25924]
Datum
16. Januar 2018 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Sie bitten um Zusendung aller im Jahr 2017 eingegangenen Beschwerden die den Notruf (112) betreffen. Zunächst möchte ich Sie bitten, dies zu konkretisieren. Wenn Sie schreiben, "die den Notruf 112 betreffen", gehe ich davon aus, Sie meinen Beschwerden über das Verhalten der Mitarbeiter in der Feuerwehrleitstelle bzw. den Ablauf am Notruf in der Feuerwehrleitstelle. Trifft dies zu? Zu Ihrer Information: Im Jahr 2017 sind 215 Beschwerden bei der zentralen Beschwerdestelle der Berliner Feuerwehr eingegangen; davon betrafen 58 Beschwerden die Feuerwehrleitstelle. Dabei weise ich bereits jetzt darauf hin, dass wir nicht gesondert erfassen, wie viele Beschwerden sich nach Auswertung der Gesprächsinhalte als berechtigt bzw. unberechtigt erwiesen haben. Weiter möchte ich Sie darauf hinweisen, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin ein Auskunftsanspruch nicht besteht, wenn überwiegend Privatinteressen verfolgt werden. Da ich keine weiteren Anhaltspunkte zu Ihrem Gesuch habe, bitte ich auch hierzu um kurze Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen