An Schulen eingesetzte Videokonferenzsysteme

- die Datenschutzerklärung für die von Ihnen Schulen eingesetzten Videokonferenzsysteme
- falls sich die Verarbeitungen auf Einwilligungen stützen auch die Muster-Einwilligungsformulare

Dieser Antrag bezieht sich mit Ausnahme der unten stehenden Schulen auf alle Schulen in Ihrer Trägerschaft.
Folgende Schulen haben mir die Informationen bereits zukommen lassen:
* Städt. Gymnasium
* Realschule
* Städt. Gem. Grundschule Schnellmark

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
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Harald Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Gevelsberg Details
Von
Harald Schmidt
Betreff
An Schulen eingesetzte Videokonferenzsysteme [#223223]
Datum
12. Juni 2021 12:58
An
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Datenschutzerklärung für die von Ihnen Schulen eingesetzten Videokonferenzsysteme - falls sich die Verarbeitungen auf Einwilligungen stützen auch die Muster-Einwilligungsformulare Dieser Antrag bezieht sich mit Ausnahme der unten stehenden Schulen auf alle Schulen in Ihrer Trägerschaft. Folgende Schulen haben mir die Informationen bereits zukommen lassen: * Städt. Gymnasium * Realschule * Städt. Gem. Grundschule Schnellmark
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt Anfragenr: 223223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223223/
Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadtverwaltung Gevelsberg hat sowohl bei der städtischen Gemeinschafts-Grunds…
Von
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Betreff
An Schulen eingesetzte Videokonferenzsysteme [#223223]
Datum
14. Juni 2021 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadtverwaltung Gevelsberg hat sowohl bei der städtischen Gemeinschafts-Grundschule Schnellmark, als auch bei der städtischen Realschule keine Videokonferenzsysteme eingerichtet. Die Stadtverwaltung empfiehlt den Einsatz der durch das Land NRW entwickelten Plattform Logineo, inklusive des integrierten Messengerdienstes. In Bezug auf das Gymnasium Gevelsberg verweise ich auf meine Antwort vom 12.05.2021 mit der Anfragenummer 218217. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadtverwaltung Gevelsberg hat bei den übrigen städtischen Schulen keine Video…
Von
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Betreff
AW: An Schulen eingesetzte Videokonferenzsysteme [#223223]
Datum
14. Juni 2021 15:31
Status
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1,0 KB
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Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadtverwaltung Gevelsberg hat bei den übrigen städtischen Schulen keine Videokonferenzsysteme eingerichtet. Die Stadtverwaltung empfiehlt den Einsatz der durch das Land NRW entwickelten Plattform Logineo, inklusive des integrierten Messengerdienstes. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß

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Kommunalverwaltung Gevelsberg
Happe Dietmar möchte die Nachricht "An Schulen eingesetzte Videokonferenzsysteme [#223223]" zurückrufen.
Von
Kommunalverwaltung Gevelsberg
Betreff
Rückruf: An Schulen eingesetzte Videokonferenzsysteme [#223223]
Datum
14. Juni 2021 15:31
Status
Happe Dietmar möchte die Nachricht "An Schulen eingesetzte Videokonferenzsysteme [#223223]" zurückrufen.