AN: untere Naturschutzbehörde zu "vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 Sondergebiet Junghennenaufzuchtanlage Hoort"

Im Zuge der Auslegung des Entwurfes zum "vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.1. Sondergebiet Junghennenaufzuchtanlage Hoort" gab es vom 23.5.2016 bis 23.6.2016 eine Auslegung mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
In der Sitzung der Gemeindevertretung Hoort am 29.6.2017 wurde in Folge dazu festgestellt, dass bis dahin geplante (und auch bereits im Durchführungsvertrag mit dem Investor festgeschriebene) Ausgleichsmaßnahmen verworfen und durch andere Maßnahmen ersetzt werden sollen.
Dies soll "im Dialog mit den Fachplanern und der zuständigen Behörde" geschehen sein.

Dadurch wurden explizit die Kompensationsmaßnahmen zur Renaturierung von 3 Teichen im Gemeindegebiet durch (sinnlose) Anpflanzungen in der Gemeinde Mirow ersetzt.

Ich bitte Sie mir mitzuteilen, warum die Renaturierungsmaßnahmen der Teiche gestrichen wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2021
  • Frist
    9. November 2021
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt Details
Von
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Betreff
AN: Antragsteller/in
Datum
1. September 2021 14:30
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zuge der Auslegung des Entwurfes zum "vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.1. Sondergebiet Junghennenaufzuchtanlage Hoort" gab es vom 23.5.2016 bis 23.6.2016 eine Auslegung mit Öffentlichkeitsbeteiligung. In der Sitzung der Gemeindevertretung Hoort am 29.6.2017 wurde in Folge dazu festgestellt, dass bis dahin geplante (und auch bereits im Durchführungsvertrag mit dem Investor festgeschriebene) Ausgleichsmaßnahmen verworfen und durch andere Maßnahmen ersetzt werden sollen. Dies soll "im Dialog mit den Fachplanern und der zuständigen Behörde" geschehen sein. Dadurch wurden explizit die Kompensationsmaßnahmen zur Renaturierung von 3 Teichen im Gemeindegebiet durch (sinnlose) Anpflanzungen in der Gemeinde Mirow ersetzt. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, warum die Renaturierungsmaßnahmen der Teiche gestrichen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227688/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AN: Antragsteller/in
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AN: Antragsteller/in
Datum
3. September 2021 19:03
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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46,9 KB

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Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt
Betreff: AN untere Naturschutzbehörde zu "vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 Sondergebiet Junghennenaufzuc…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt
Betreff
Betreff: AN untere Naturschutzbehörde zu "vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 Sondergebiet Junghennenaufzuchtanlage Hoort" (#227688)
Datum
8. Dezember 2021 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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32,1 KB


Sehr Antragsteller/in wir möchten uns zunächst für die späte Antwort entschuldigen. Bezugnehmend auf Ihre Mail vom 01.09.2021 teilen wir Ihnen mit, dass Sie eine Akteneinsicht bei der aktenführenden Behörde, in diesem Fall bei dem Bauamt des Landkreises Ludwigslust Parchim, Fachdienst 63, zu beantragen ist. Zu Ihrer Frage bezüglich der Ausgleichspflanzungen: Die Kompensationsmaßnahme sind mit der UNB abgestimmt. Die Kompensationsmaßnahmen wurden insbesondere deshalb in den Außenbereich gelegt, weil sich auch das Vorhaben im Außenbereich befindet. Die nun festgesetzten Kompensationsmaßnahmen stellen einen funktionalen Ausgleich für die stattgefundenen Eingriffe in Natur und Landschaft dar. Aus diesem Grund wurden sie von der UNB befürwortet. Sollten Sie weitere Fragen an die UNB haben können Sie sich gerne an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen,