Anabin Datenbank

Woher stammen die in der Anabin-Datenbank hinterlegten Daten? Wie wird sichergestellt, dass die Informationen richtig sind und bleiben?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Woher …
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anabin Datenbank [#273873]
Datum
23. März 2023 22:26
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Woher stammen die in der Anabin-Datenbank hinterlegten Daten? Wie wird sichergestellt, dass die Informationen richtig sind und bleiben?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273873/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Ihre Anfrage vom 23.03.2023 (#273873) Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vo…
Von
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.03.2023 (#273873)
Datum
28. März 2023 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 23.03.2023 (#273873); nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen: Die Daten in der Datenbank "anabin" werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) recherchiert. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der Bearbeitung von Anfragen durch deutsche Behörden. Die gewonnenen Erkenntnisse werden aufbereitet, vervollständigt und in die Datenbank anonymisiert eingegeben. Aufgrund der ständigen Entwicklungen in den weltweiten Bildungssystemen kann kein Anspruch auf Vollständigkeit der Datenbank erhoben werden. Die einzelnen Einträge werden anlassbezogen überprüft und qualitätsgesichert. Mit freundlichen Grüßen