Analyse aufgrund der Bewegungsdaten der Telekom

Anfrage an: Robert Koch-Institut

alle durch das Robert-Koch-Institut getroffenen Analysen, Ergebnisse, Anweisungen und ähnliche Auswertungen, die das Institut auf Grundlage des anonymisierten Datensatzes der Telekom erstellt hat.
Medienberichten zufolge hat das RKI am 18.03. die Daten von der Telekom erhalten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle durch das Robe…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Analyse aufgrund der Bewegungsdaten der Telekom [#182957]
Datum
19. März 2020 18:30
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle durch das Robert-Koch-Institut getroffenen Analysen, Ergebnisse, Anweisungen und ähnliche Auswertungen, die das Institut auf Grundlage des anonymisierten Datensatzes der Telekom erstellt hat. Medienberichten zufolge hat das RKI am 18.03. die Daten von der Telekom erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182957 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. März 2020 18:31
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätigen wir den Erhalt Ihrer Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Analyse aufgrund der Bewegungsdaten der Telekom [#182957]
Datum
22. März 2020 21:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätigen wir den Erhalt Ihrer Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 19.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.03.2020
Datum
24. Juni 2020 11:55
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 19.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ih…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 19.03.2020
Datum
24. August 2020 14:11
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Zunächst bedanken wir uns für Ihre Geduld und bitten die Verzögerung zu entschuldigen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Das RKI hat im März 2020 von der Telekom Tochter Motion-Logic aggregierte und anonymisierte Bewegungsdaten erhalten. Aus diesen Daten wurde eine Mobilitätsnetzwerk erstellt, dass die relativen Mobilitätsflüsse zwischen den Land- und Stadtkreisen quantifiziert. Die Motionlogicdaten wurden im Laufe der wissenschaftlichen Auswertung durch andere Daten ersetzt und nicht weiter ausgewertet. Inhaltlich hat die Auswertung aller Daten zu den Einsichten geführt die in auf der Projektseite https://www.covid-19-mobility.org/ in Berichten zusammengefasst sind und in der Veröffentlichung https://arxiv.org/abs/2007.01583 (preprint) beschrieben sind. Ich bitte darum die begehrten Informationen gem. § 9 Abs.3 IFG auf den genannten Seiten abzurufen. Weitere amtlichen Informationen nach §2 Nr.1 IFG bestehen hinsichtlich ihres Antrages nicht. Mit freundlichen Grüßen