Analyse der aktuellen Neuionfektionen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Die Gesundheitsämter bzw. das RKI meldeten per 09.06. 3.254 Neuinfektionen, das einem 7-Tagesdurchschnitt von 2.588 entspricht. Es gibt leider keine Auswertungen oder Veröffentlichungen darüber, welchen Anteil (in %) daraus auf Einmalgeimpfte, vollständig Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte entfallen. Gibt es diese Erhebung und wenn ja, warum werden diese nicht veröffentlicht?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. Juni 2021
  • Frist
    13. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Gesundheitsämter bzw. …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Analyse der aktuellen Neuionfektionen [#223007]
Datum
10. Juni 2021 01:25
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Gesundheitsämter bzw. das RKI meldeten per 09.06. 3.254 Neuinfektionen, das einem 7-Tagesdurchschnitt von 2.588 entspricht. Es gibt leider keine Auswertungen oder Veröffentlichungen darüber, welchen Anteil (in %) daraus auf Einmalgeimpfte, vollständig Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte entfallen. Gibt es diese Erhebung und wenn ja, warum werden diese nicht veröffentlicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223007/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 10.06.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.06.2021
Datum
10. Juni 2021 17:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0247. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 10.06.2021 (Az.: 2.13.04/0003#0247) Sehr Antragsteller/in wir nehme Bezug auf Ihre o.g. Anfrage…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.06.2021 (Az.: 2.13.04/0003#0247)
Datum
25. Juni 2021 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir nehme Bezug auf Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.06.2021 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit: Bei den an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten COVID-19-Fällen wird der Impfstatus (Impfstoff, Anzahl der Impfungen und Datum der letzten Impfung) erfasst, soweit er vom Gesundheitsamt ermittelt werden kann. Auf Grundlage der übermittelten Angaben lässt sich abschätzen, ob die betroffene Person vollständig geimpft ist. Das RKI hat die Auswertung der Daten konsolidiert. Die ersten öffentlich zugänglichen Auswertungen finden sich im Lagebericht vom 23.06.2021 auf S. 15 f. (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Jun_2021/2021-06-23-de.pdf?__blob=publicationFile) und werden künftig wöchentlich im Lagebericht aktualisiert. Mit freundlichen Grüßen