Analyse zu SARS-CoV-2-Schutzmaßnahmen nach dem 20. März
Die Analyse, die Ihr Ministerium in Auftrag gegeben hat, um die rechtlichen Möglichkeiten für Schutzmaßnahmen gegen SARS-CoV-2 nach dem 20. März 2022 zu bewerten.
Laut Berichterstattung in der Presse (z.B. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus237511093/Infektionsschutzgesetz-Justizministerium-gegen-Lauterbachs-Corona-Plan.html) und Aussage des Gesundheitsministers (https://twitter.com/karl_lauterbach/status/1508746996806471688) hat der Bundesminister der Justiz auf Grundlage dieser Analyse u.a. festgestellt, dass eine bundesweite allgemeine Maskenpflicht rechtlich keine zulässige Maßnahme sei. Die Analyse hatte demnach erheblichen Einfluss auf die aktuelle Fassung des Infektionsschutzgesetzes.
Für Betroffene in der sogenannten „Risikogruppe“, die durch den Wegfall einer allgemeinen Maskenpflicht in Innenräumen – ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, an dem die 7-Tage-Inzidenzen neue Höchstwerte erreichen – erhebliche Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit und Lebensqualität hinnehmen müssen, ist diese Analyse daher von hohem Interesse. Das Gleiche gilt für die Sorgeberechtigten von Kindern, die aufgrund ihrer Alters noch nicht geimpft werden können, und die daher bisher vorrangig durch die Maskenpflicht geschützt wurden.
Eine Übersendung einer Kopie der Analyse in elektronischer Form (z.B. als PDF) ziehe ich vor.
Anfrage eingeschlafen
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Datum29. März 2022
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3. Mai 2022
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