Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kunstakademie Düsseldorf plant einen Anbau nach Entwürfen des Architekten und Hochschulrektors Karl-Heinz Petzinka. Die Grundsteinlegung soll 2023 erfolgen. Der Düsseldorfer Stadtrat billigte in Sitzung am 16.09.21 die Zurverfügungstellung einer für das Bauvorhaben notwendigen Grünfläche per Erbbaurecht.
Bitte erteilen sie mir zu diesem Sachverhalt in folgenden Punkten auskunft:
1. In welchem Verwaltungsverfahren wurde die Entscheidung getroffen den Entwurf von Architekt Karl-Heinz Petzinka zu realisieren? Fand durch die Kunstakademie Düsseldorf oder ihr übergeordnete Verwaltungsinstanzen ein Ausschreibungsverfahren statt?
2. Ist die Kunstakadmie Düsseldorf Projektleiterin des Bauvorhabens. Falls nein: welche juristische Person führt die Projektleitung des Bauvorhabens durch?
3. Sind oder werden Vergütungen im Rahmen der Konzeption und Planung des Bauvorhabens an dessen Architekten Herrn Karl-Heinz Petzinka oder ihm angegliederte juristische Personen geleistet?
Für ihre Antworten danke ich ihnen bereits im vorraus ganz herzlich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Werner Gärtner
Anfragenr: 230128
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/230128/