Anbindung der öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz an das Internet

Eine Auflistung der Anbindung aller öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz an das Internet.
Ich bitte um Nennung der Schule, der Anbindung des pädagogischen Netzes und der Anbindung des administrativen Netzes der Schule, sowie die Angabe zur verwendeten Technologie (Kupfer, Glasfaser(FTTB/FTTH) oder Funk) und der Aussage, ob es sich um eine symmetrische oder asymmetrische Verbindung handelt.

Exemplarisch verweise ich auf die Stadt Köln, die diese Information öffentlich führt:
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/bandbreitenuebersicht-fuer-schulen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2018
  • Frist
    24. April 2018
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistun…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anbindung der öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz an das Internet [#27196]
Datum
22. März 2018 11:46
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Anbindung aller öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz an das Internet. Ich bitte um Nennung der Schule, der Anbindung des pädagogischen Netzes und der Anbindung des administrativen Netzes der Schule, sowie die Angabe zur verwendeten Technologie (Kupfer, Glasfaser(FTTB/FTTH) oder Funk) und der Aussage, ob es sich um eine symmetrische oder asymmetrische Verbindung handelt. Exemplarisch verweise ich auf die Stadt Köln, die diese Information öffentlich führt: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/bandbreitenuebersicht-fuer-schulen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in grundsätzlich ist die Internetanbindung von Schulen eine Ausstattungsfrage und fällt …
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Anbindung der öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz an das Internet [#27196]
Datum
23. April 2018 17:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in grundsätzlich ist die Internetanbindung von Schulen eine Ausstattungsfrage und fällt in Rheinland-Pfalz damit in die Zuständigkeit der Schulträger. Dies sind die Kommunen. Für das Land besteht insoweit keine Zuständigkeit. Diesen Hintergrund berücksichtigend hat das Ministerium für Bildung 2016 eine Abfrage bei den Schulen in RLP durchgeführt, in der diese freiwillig Angaben zu ihrer Internetanbindung machen konnten. Das Ergebnis ist in der Anlage als Tabelle beigefügt. Da nicht alle Schulen zurückgemeldet haben und die Antworten auch nicht durchgängig einem einheitlichen Raster folgen, sind diese Zahlen aus Sicht des Ministeriums für Bildung nur begrenzt belastbar. Darüber hinaus liegen dem Ministerium für Bildung keine Daten zur Internetanbindung rheinland-pfälzischer Schulen vor. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Bildung einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur¹ an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> erhoben werden. ¹ vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73). Mit freundlichen Grüßen