Änderung der Klausuren in der ersten staatlichen Pflichtfachprüfung

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

es kursiert das Gerücht, die Justizbehörde plane eine Änderung des HmbJAG, nach der in der Ersten Pflichtfachprüfung eine zivilrechtliche Aufsichtsarbeit entfallen und dafür eine rein europarechtliche Klausur eingeführt werden soll. Aus diesem Anlass bitte ich um folgende Auskünfte:

1. Plant die Justizbehörde die beschriebene Änderung des HmbJAG?

2. Wenn ja:
a) Plant die Justizbehörde hierfür ebenfalls eine Anpassung der Prüfungsgegenständeverordnung, insbesondere die Ausweitung des Pflichtstoffs im Europarecht? Wenn ja, liegt hierfür bereits ein Entwurf vor?
b) Welche Übergangsfrist ist nach den bisherigen Planungen für die Änderung vorgesehen?
c) Plant die Jusitzbehörde diesbezüglich eine Konsultation der in Hamburg ansässigen Hochschulen inkl. der Träger studentischer Selbstverwaltung? Wenn ja, wann soll diese nach derzeitigem Planungsstand stattfinden?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, es kursie…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Änderung der Klausuren in der ersten staatlichen Pflichtfachprüfung [#239518]
Datum
1. Februar 2022 14:47
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, es kursiert das Gerücht, die Justizbehörde plane eine Änderung des HmbJAG, nach der in der Ersten Pflichtfachprüfung eine zivilrechtliche Aufsichtsarbeit entfallen und dafür eine rein europarechtliche Klausur eingeführt werden soll. Aus diesem Anlass bitte ich um folgende Auskünfte: 1. Plant die Justizbehörde die beschriebene Änderung des HmbJAG? 2. Wenn ja: a) Plant die Justizbehörde hierfür ebenfalls eine Anpassung der Prüfungsgegenständeverordnung, insbesondere die Ausweitung des Pflichtstoffs im Europarecht? Wenn ja, liegt hierfür bereits ein Entwurf vor? b) Welche Übergangsfrist ist nach den bisherigen Planungen für die Änderung vorgesehen? c) Plant die Jusitzbehörde diesbezüglich eine Konsultation der in Hamburg ansässigen Hochschulen inkl. der Träger studentischer Selbstverwaltung? Wenn ja, wann soll diese nach derzeitigem Planungsstand stattfinden? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239518/

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage betreffend Änderungen bei den Examensklausuren Guten Morgen, Ihre Frage kann man schlicht mit „Nein“…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage betreffend Änderungen bei den Examensklausuren
Datum
2. Februar 2022 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen, Ihre Frage kann man schlicht mit „Nein“ beantworten. Solche Änderungen sind nicht geplant. Dementsprechend existieren dazu (abgesehen von Ihrer Fragemail) auch keine Unterlagen in der BJV. Gruß,