Änderung der Landkreisordnung - Mustergeschäftsordnung für Kreistage RLP

Änderung der Landkreisordnung - Mustergeschäftsordnung für Kreistage RLP
Hier: § 23 Abs. 5 Beschlussfassung
"Bei der Beschlussfassung wird durch Handzeichen offen abgestimmt"
Ich bitte um folgenden Zusatz: " Auf Antrag eines einzelnen Mitglieds des Kreistags kann eine geheime Abstimmung verlangt werden."
Begründung: Dieser Passus würde dem Fraktionszwang entgegenwirken und parlamentarische Beschlüsse demokratisch immens aufwerten, Fraktionszwang ist nicht im Sinne einer Demokratie, in der Abgeordnete gesetzlich nur ihrem Gewissen verpflichtet sind.

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  • Datum
    4. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
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Karl Hüppeler
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Änderung der L…
An Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und die Beauftragte für die Landespolizei Details
Von
Karl Hüppeler
Betreff
Änderung der Landkreisordnung - Mustergeschäftsordnung für Kreistage RLP [#196586]
Datum
4. September 2020 10:27
An
Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und die Beauftragte für die Landespolizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Änderung der Landkreisordnung - Mustergeschäftsordnung für Kreistage RLP Hier: § 23 Abs. 5 Beschlussfassung "Bei der Beschlussfassung wird durch Handzeichen offen abgestimmt" Ich bitte um folgenden Zusatz: " Auf Antrag eines einzelnen Mitglieds des Kreistags kann eine geheime Abstimmung verlangt werden." Begründung: Dieser Passus würde dem Fraktionszwang entgegenwirken und parlamentarische Beschlüsse demokratisch immens aufwerten, Fraktionszwang ist nicht im Sinne einer Demokratie, in der Abgeordnete gesetzlich nur ihrem Gewissen verpflichtet sind.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl Hüppeler Anfragenr: 196586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196586/ Postanschrift Karl Hüppeler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karl Hüppeler

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