Änderung der Verfahrensweise zur Containerkontrolle im Hamburger Hafen

Informationen und Dokumente über veränderte Verfahrensweise zur Kontrolle der Chemikalienbelastung von Containern im Hamburger Hafen, u.a. das Schreiben des Hauptzollamts aus Mai 2019.

https://www.sueddeutsche.de/wissen/gesundheit-giftige-gase-frachtcontainer-1.4794916

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2020
  • Frist
    19. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen und …
An Hauptzollamt Hamburg-Hafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Änderung der Verfahrensweise zur Containerkontrolle im Hamburger Hafen [#180639]
Datum
17. Februar 2020 10:30
An
Hauptzollamt Hamburg-Hafen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen und Dokumente über veränderte Verfahrensweise zur Kontrolle der Chemikalienbelastung von Containern im Hamburger Hafen, u.a. das Schreiben des Hauptzollamts aus Mai 2019. https://www.sueddeutsche.de/wissen/gesundheit-giftige-gase-frachtcontainer-1.4794916
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/180639/upload/9d6eff0e171e750ca7d30c524a97d67e9414a22c/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hauptzollamt Hamburg-Hafen
Hauptzollamt Hamburg O 1004 B - 15/20 - A 2003 Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Von
Hauptzollamt Hamburg-Hafen
Betreff
AW: [EXTERN] Änderung der Verfahrensweise zur Containerkontrolle im Hamburger Hafen [#180639]
Datum
18. Februar 2020 11:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Hauptzollamt Hamburg O 1004 B - 15/20 - A 2003 Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Auskunftsersuchens vom 17.02.2020. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen erhoben. Dies gilt nicht für die Erteilung einfacher Auskünfte (§ 10 Abs.1 IFG). Die Kostenfestsetzung folgt aus § 10 IFG i.V.m Teil A Nr. 1.oder 2 der Verordnung über Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV). Die Kosten können je nach Aufwand der Erstellung der Auskünfte bis 250,00 € liegen. Bei einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand können auch bis max. 500,00 € erhoben werden. Die Gebühren sind vom Antragssteller zu entrichten. Ich werde den voraussichtlichen Arbeitsaufwand ermitteln, Sie vorab über die eventuell zu erhebenden Gebühren informieren und um eine Kostenübernahmebestätigung bitten. Sobald mir die Informationen und Dokumente Ihres Antrages vorliegen, werde ich Ihnen die Unterlagen in gewünschter Form übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Änderung der Verfahrensweise zur Containerkontr…
An Hauptzollamt Hamburg-Hafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Änderung der Verfahrensweise zur Containerkontrolle im Hamburger Hafen [#180639]
Datum
31. März 2020 10:30
An
Hauptzollamt Hamburg-Hafen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Änderung der Verfahrensweise zur Containerkontrolle im Hamburger Hafen“ vom 17.02.2020 (#180639) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/180639/upload/9d6eff0e171e750ca7d30c524a97d67e9414a22c/
Hauptzollamt Hamburg-Hafen
Hauptzollamt Hamburg O 1004 B - A 2 Sehr Antragsteller/in zum Sachstand ihrer Anfrage nach dem Informationsfreihe…
Von
Hauptzollamt Hamburg-Hafen
Betreff
AW: [EXTERN] Änderung der Verfahrensweise zur Containerkontrolle im Hamburger Hafen [#180639]
Datum
1. April 2020 07:47
Status
Warte auf Antwort
Hauptzollamt Hamburg O 1004 B - A 2 Sehr Antragsteller/in zum Sachstand ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile ich ihnen mit, dass eine Bearbeitung aufgrund der aktuellen Pandemiesituation noch nicht abschließend bearbeitet werden konnte. Sie erhalten umgehend Nachricht, sobald die zuständigen Bearbeiter den Dienst wieder aufgenommen haben. Ich hoffe auf ihr Verständnis und bitte um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Hierfür habe ich natürlich Verständnis. Ich bi…
An Hauptzollamt Hamburg-Hafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Änderung der Verfahrensweise zur Containerkontrolle im Hamburger Hafen [#180639]
Datum
14. April 2020 09:17
An
Hauptzollamt Hamburg-Hafen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Hierfür habe ich natürlich Verständnis. Ich bitte Sie, mir dann in diesem Zusammenhang direkt auch Auskunft darüber zu erteilen, in welcher Weise und welchem Umfang die "Pandemiesituation" die Arbeit beim Hauptzollamt Hamburg-Hafen, insbesondere was Einfuhrkontrolle anbelangt, beeinträchtigt hat, insbesondere auch Weisungen, Konzepte und Strategiepapiere zur Arbeit des Zolls in Hamburg in Zusammenhang mit der "Corona-Krise" zu übersenden. Vielen Dank und beste Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/180639/upload/9d6eff0e171e750ca7d30c524a97d67e9414a22c/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> da Sie innerhalb von 3 Monaten meine Anfrage nicht beantwortet haben, setze ich Ihn…
An Hauptzollamt Hamburg-Hafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Änderung der Verfahrensweise zur Containerkontrolle im Hamburger Hafen [#180639]
Datum
1. Juli 2020 17:26
An
Hauptzollamt Hamburg-Hafen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da Sie innerhalb von 3 Monaten meine Anfrage nicht beantwortet haben, setze ich Ihnen nun nochmals eine Frist bis zum 10.7.2020. Danach müsste ich Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/180639/upload/9d6eff0e171e750ca7d30c524a97d67e9414a22c/

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Hauptzollamt Hamburg-Hafen
Umgang mit begasten /schadstoffbelasteten Containern bei der Zollabfertigung beim HZA Hamburg Hauptzollamt Hamburg…
Von
Hauptzollamt Hamburg-Hafen
Betreff
Umgang mit begasten /schadstoffbelasteten Containern bei der Zollabfertigung beim HZA Hamburg
Datum
8. Juli 2020 20:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Hauptzollamt Hamburg O 1004 B - A 2 Sehr Antragsteller/in das anl. Schreiben übersende ich als Antwort auf ihre IFG-Anträge und bedanke mich für ihre bisherige Geduld. Im Übrigen verweise ich auf die Anlagen. Mit freundlichen Grüßen

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