Änderung des Infektionsschutzgesetzes seit 01.02.2020

Ich möchte bitte alle Änderungen und Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes seit dem 01.02.2020 chronologisch aufgelistet bekommen. Außerdem möchte ich alle vorliegenden Entwürfe, über die bis heute 02.05.2020 noch nicht im Bundestag entschieden wurde, ebenfalls chronologisch geordnet aufgelistet bekommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
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Michael Pieper
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Michael Pieper
Betreff
Änderung des Infektionsschutzgesetzes seit 01.02.2020 [#185812]
Datum
2. Mai 2020 01:15
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte bitte alle Änderungen und Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes seit dem 01.02.2020 chronologisch aufgelistet bekommen. Außerdem möchte ich alle vorliegenden Entwürfe, über die bis heute 02.05.2020 noch nicht im Bundestag entschieden wurde, ebenfalls chronologisch geordnet aufgelistet bekommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Pieper Anfragenr: 185812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185812 Postanschrift Michael Pieper << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Pieper
Bundesministerium für Gesundheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Mai 2020 01:15
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Pieper, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen üb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Änderung des Infektionsschutzgesetzes seit 01.02.2020 [#185812]
Datum
6. Mai 2020 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Pieper, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Pieper, zur unten stehenden Anfrage teile ich folgendes mit: Das Bundesministerium für Gesu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Änderung des Infektionsschutzgesetzes seit 01.02.2020 [#185812]
Datum
21. Mai 2021 11:42
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Pieper, zur unten stehenden Anfrage teile ich folgendes mit: Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlich transparent alle Gesetze und Verordnungen i.d.R. nebst den dazugehörigen Begründungen auf seiner Website (https://www.bundesgesundheitsminister...). Rechtliche Regelungen zur Bewältigung der Coronapandemie wurden insbesondere in folgenden Gesetzen und Rechtsverordnungen vorgenommen: · Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV), · Coronavirus-Testverordnung (TestV), · Coronavirus-Schutzverordnung - CoronaSchV, SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgung, · Monoklonale-Antikörper-Verordnung (MAKV), · Verordnungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser, · Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV), · Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, · Coronavirus-Surveillanceverordnung (CoronaSurV), Preisverordnung für SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung (AntigenPreisV), · Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten, · Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, · COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung – AusglZAV, · COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, · Verordnung zu Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie, · DIVI Intensivregister-Verordnung. Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wurden in den Gesetzen zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorgenommen: 1. Erstes Bevölkerungsschutzgesetz: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.... 2. Zweites Bevölkerungsschutzgesetz: https://www.bundesgesundheitsminister... 3. Drittes Bevölkerungsschutzgesetz: https://www.bundesgesundheitsminister... 4. Viertes Bevölkerungsschutzgesetz: https://www.bundesgesundheitsminister... Mit freundlichen Grüßen