Änderung des Ticket-Formats des SemesterTickets an der Ruhr-Universität Bochum

Alle Unterlagen (insbesondere E-Mail-Verkehre, Chat-Protokolle, Vermerke, ein- und ausgehender Schriftverkehr) im Zusammenhang mit der Änderung des Ticket-Formats des SemesterTickets an der Ruhr-Universität Bochum - hier insbesondere auch die Unterlagen über das Herstellen des Einvernehmens zwischen der Studierendenschaft, der VRR AöR und dem VU gemäß § 3 I des Seti-Vertrags. Ich erkläre mich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Eine Drittbeteiligung ist daher meines Erachtens nicht erforderlich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG Details
Von
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Betreff
Änderung des Ticket-Formats des SemesterTickets an der Ruhr-Universität Bochum [#142248]
Datum
14. Mai 2019 20:06
An
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen (insbesondere E-Mail-Verkehre, Chat-Protokolle, Vermerke, ein- und ausgehender Schriftverkehr) im Zusammenhang mit der Änderung des Ticket-Formats des SemesterTickets an der Ruhr-Universität Bochum - hier insbesondere auch die Unterlagen über das Herstellen des Einvernehmens zwischen der Studierendenschaft, der VRR AöR und dem VU gemäß § 3 I des Seti-Vertrags. Ich erkläre mich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Eine Drittbeteiligung ist daher meines Erachtens nicht erforderlich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Mai 2019. In Ihrer Anfrage berufen Sie sich auf…
Von
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Betreff
Änderung des Ticket-Formats des SemesterTickets an der Ruhr-Universität Bochum [#142248]
Datum
29. Mai 2019 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Mai 2019. In Ihrer Anfrage berufen Sie sich auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) vom 27.11.2001. Gemäß § 4 des IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe des IFG NRW gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen einen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da die von Ihnen genutzte Plattform "fragdenstaat.de" grundsätzlich die erhaltenen Informationen veröffentlicht, sehen wir es nicht als gewährleistet an, dass ausschließlich natürliche Personen Zugang zu den Informationen erhalten. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Ihre Anfrage nicht auf diesem Wege beantworten können. Sie können Ihre Anfrage schriftlich an die BOGESTRA oder über Ihre private E-Mail Adresse an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> stellen. Mit freundlichen Grüßen