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Änderung von Flächennutzungsplänen zur Darstellung von Windvorrangebieten

1. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Änderungen von Flächennutzungsplänen in Ihrem Zuständigkeitsbereich zur Zeit beklagt werden.

2. Bitte teilen Sie mir mit, bei wie vielen dieser Klagen es um die Ausweisung oder Rücknahme von Vorrangflächen zur Nutzung von Windenergie geht.

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  • Datum
    27. Januar 2014
  • Frist
    28. Februar 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Verwaltungsgericht Minden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Änderung von Flächennutzungsplänen zur Darstellung von Windvorrangebieten [#5530]
Datum
27. Januar 2014 22:06
An
Verwaltungsgericht Minden
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Änderungen von Flächennutzungsplänen in Ihrem Zuständigkeitsbereich zur Zeit beklagt werden. 2. Bitte teilen Sie mir mit, bei wie vielen dieser Klagen es um die Ausweisung oder Rücknahme von Vorrangflächen zur Nutzung von Windenergie geht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verwaltungsgericht Minden
Ihre Anfrage vom 27.01.2014 Mit freundlichen Grüßen Burgita Krüger Verwaltungsgericht Minden Königswall 8, 3242…
Von
Verwaltungsgericht Minden
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.01.2014
Datum
29. Januar 2014 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen Burgita Krüger Verwaltungsgericht Minden Königswall 8, 32423 Minden Tel.: 0571 8886-404 Fax: 0571 8886-400 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.vg-minden.nrw.de Dienstliche Post bitte ich unbedingt auch an die folgende E-Mail-Adresse zu richten: <<E-Mail-Adresse>>
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