Änderungen im Infektionsschutzgesetz

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Wurden die Änderungen im Infektionsschutzgesetz zur festgestellten Pandemischen Coronalage im Bundesgesetzblatt eingetragen und veröffentlicht und wann von wem?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. November 2021
  • Frist
    31. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
Dieter Schmidt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurden die Änderu…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Dieter Schmidt
Betreff
Änderungen im Infektionsschutzgesetz [#234047]
Datum
29. November 2021 00:16
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurden die Änderungen im Infektionsschutzgesetz zur festgestellten Pandemischen Coronalage im Bundesgesetzblatt eingetragen und veröffentlicht und wann von wem?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dieter Schmidt Anfragenr: 234047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234047/ Postanschrift Dieter Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dieter Schmidt

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Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Schmidt, ich nehme Bezug auf Ihren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellten Antra…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
IFG-193/2021: Änderungen im Infektionsschutzgesetz [#234047]
Datum
15. Februar 2022 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmidt, ich nehme Bezug auf Ihren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellten Antrag mit Ihrer E-Mail vom 29. November 2021. Mit Schreiben vom 29. November 2021 ging ein Informationsschreiben an Ihre unten genannte Postanschrift raus. Leider kam das Schreiben mit dem Hinweis, dass der Empfänger unter den angegebenen Postanschrift nicht ermittelt werden konnte, zurück. Ich bitte daher um Mitteilung einer korrekten Adresse. Ich werden Ihnen das Schreiben dann erneut zusenden Mit freundlichen Grüßen