Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffssicherheitsgesetz

Die interne Kommunikation und den externen Schriftwechsel (z.B. der BG Verkehr) zur neunzehnten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung bzw. den Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffssicherheitsgesetz vom 3. März 2020.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
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    9. Juni 2020
  • Frist
    11. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die interne Kommuni…
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Betreff
Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffssicherheitsgesetz [#188494]
Datum
9. Juni 2020 12:39
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die interne Kommunikation und den externen Schriftwechsel (z.B. der BG Verkehr) zur neunzehnten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung bzw. den Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffssicherheitsgesetz vom 3. März 2020.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188494 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Gr…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffssicherheitsgesetz [#188494]
Datum
1. Juli 2020 08:57
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Auf Grund der Kosten möchte ich meine Anfrage einschrä…
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Betreff
AW: Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffssicherheitsgesetz [#188494]
Datum
1. Juli 2020 09:05
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Auf Grund der Kosten möchte ich meine Anfrage einschränken. Bitte senden Sie mir den Schriftwechsel mit der BG Verkehr zur neunzehnten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung bzw. den Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffssicherheitsgesetz vom 3. März 2020 zu. Nun handelt es sich meiner Ansicht nach um eine einfache Anfrage. Teilen Sie mir bitte weiterhin vorab mit, wenn Kosten für die Bearbeitung meiner Anfrage anfallen sollten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188494/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr [geschwärzt], ich möchte Sie bitten, dafür Sorge zu tragen, dass meine Durchwahl wie auch mein Name (Untersc…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffssicherheitsgesetz [#188494]
Datum
2. Juli 2020 08:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich möchte Sie bitten, dafür Sorge zu tragen, dass meine Durchwahl wie auch mein Name (Unterschrift) bei dem Ihnen gestern übermittelten Schreiben geschwärzt werden (leider muss ich dies wiederholt beim Schriftverkehr mit der Webseite "frag den Staat" bemängeln). Herzlichen Dank für Ihr Verständnis [geschwärzt]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Beachtung. Ich bitte sicherzust…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffssicherheitsgesetz [#188494]
Datum
2. Juli 2020 14:23
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Beachtung. Ich bitte sicherzustellen, dass nunmehr alle personenbezogenen Daten geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte entschuldigen Sie die späten Schwärzungen. Das geht auf meine Kappe und nicht …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffssicherheitsgesetz [#188494]
Datum
3. Juli 2020 20:20
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte entschuldigen Sie die späten Schwärzungen. Das geht auf meine Kappe und nicht die von fragdenstaat. Jetzt sollte aber soweit alles geschwärzt sein, was zu Recht geschwärzt gehört. Wegen der zu erwartenden Kosten schränke ich meine Anfrage noch einmal ein: Bitte senden Sie mir nur den Teil des Schriftverkehrs mit der BG Verkehr zu, der sich mit der Zielsetzung der Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffsscherheitsgesetz befassen. Bitte teilen Sie mir weiterhin mit, wenn nach der Einschränkung Kosten anfallen sollten, wovon ich nach erneuter Einschränkung nicht mehr ausgehe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188494/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Gr…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffssicherheitsgesetz [#188494]
Datum
6. Juli 2020 13:34
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Mir ist bewusst, dass für die Bearbeitung von IFG-Anfr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffssicherheitsgesetz [#188494]
Datum
6. Juli 2020 14:56
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Mir ist bewusst, dass für die Bearbeitung von IFG-Anfragen Gebühren anfallen können, da dies ist nicht meine erste (gebührenpflichtige) IFG-Anfrage ist. Die von Ihnen veranschlagten Gebühren, auch wenn sie sich im unteren Bereich befinden, sind meiner Meinung nach für eine eng umrissene Anfrage unangemessen. Ihre mehrfachen Hinweise darauf, dass ich meine Anfrage kostenfrei zurückziehen könne und die sehr kurz gesetzten Antwortfristen, erscheinen mir wie eine Aufforderung meine Anfrage doch bitteschön zurückzuziehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Erhebung von Gebühren nicht davon abschrecken darf, Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten, die Gebühren also möglichst niedrig zuhalten sind (Urt. v. 20.10.2016, Az. 7 C 6.15). Dies ist auch im IFG selbst unter § 10 Abs. 2 festgeschrieben. Darin heißt es: "Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 wirksam in Anspruch genommen werden kann." Um Ihren Bearbeitungsaufand dennoch zu minimieren konkretisiere ich meine Anfrage aber gerne weiter. Ich sehe auch ein, dass meine bisherigen Konkretisierungen auf Sie nicht gerade zielgerichtet wirken müssen. Da mir die Ihnen zum angefragten Thema vorliegenden Dokumente jedoch nicht bekannt sind, ist es mir einfach nur schwer möglich die Anfrage sinnvoll einzuschränken - da bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Es geht mir um die Zielsetzung der Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffssicherheitsgesetz. Ich gehe davon aus, dass diese mit der BG Verkehr besprochen wurde. Sollten Sie bei Ihrer Einschätzung für die Höhe der Gebühren bleiben, bitte ich Sie, mir statt des genannten Schriftwechsels das Dokument zuzusenden, dass zu Beginn des Rechtsetzungsverfahrens die Zielsetzung für die Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffssicherheitsgesetz beinhaltet. Damit sollte es sich nun wirklich um eine einfache Anfrage handeln, da sich die Anfrage damit nur auf ein einziges Dokument beschränkt. Ich hoffe wir können uns in dieser Frage einigen, andernfalls schlage ich eine Vermittlung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vor. Schon im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188494/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Beachtung des anliegenden Schreibens. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffssicherheitsgesetz [#188494]
Datum
7. Juli 2020 15:35
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Beachtung des anliegenden Schreibens. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Unterstützung und die Hintergrundinformationen zur internen Abs…
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Von
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Betreff
AW: Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffssicherheitsgesetz [#188494]
Datum
7. Juli 2020 16:01
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Unterstützung und die Hintergrundinformationen zur internen Abstimmung. Ich nehme Ihren Hinweis gerne auf und beschränke meine Anfrage ausschließlich auf die Herausgabe des Schriftverkehrs mit der Dienststelle Schiffsicherheit der BG Verkehr zur Änderung von Abschnitt C Unterabschnitt C.I.4 Nummer 2 der Anlage 1 der Schiffsicherheitsverordnung. Teilen Sie mir bitte weiterhin vorab mit, wenn Bearbeitungsgebühren anfallen sollten. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188494/

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Zusendung der angefragten Dokumente. Könnten Sie mir bitte mitteilen…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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AW: Änderungen von Schiffssicherheitsverordnung und Schiffssicherheitsgesetz [#188494]
Datum
16. August 2020 13:45
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Zusendung der angefragten Dokumente. Könnten Sie mir bitte mitteilen, auf welche Grundsatzfragen sich die schützenswürdigen Auffassungen der BG Verkehr und des BMVI beziehen. So ist es meines Erachtens nach gängige Praxis bei anderen Ministerien. Konkret geht es um den geschwärzten Absatz in der E-Mail der BG-Verkehr an das Referat WS20 vom 24. Januar 2020 und den geschwärzten Absatz sowie die Kommentare auf Seite 59 der Entwurfsfassung aus der E-Mail vom 31. Januar 2020. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188494/