Andrea Nahles wegen Hartz-IV-Berechnung in der Kritik

In einem Kommentar auf www.nachdenkseiten.de war Folgendes zu lesen.
http://www.nachdenkseiten.de/?p=29479#h19

Nahles wegen Hartz-IV-Berechnung in der Kritik
Die Wohlfahrtsverbände hatten keinen Zweifel: Als die damalige Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) 2010 die Hartz-IV-Regelsätze neu berechnen ließ, warfen sie ihr vor, getrickst zu haben, um Geld zu sparen. Ihre Nachfolgerin Andrea Nahles, damals in der Opposition, war ebenfalls empört. Von der Leyen, sagte die SPD-Politikerin, habe die Hartz-IV-Sätze "künstlich heruntergerechnet". Nun muss Nahles selbst neu rechnen lassen – und orientiert sich dabei an den von ihr heftig kritisierten Vorgaben der Vorgängerin. Dies ergibt sich aus einer Antwort des Arbeits- und Sozialministeriums auf eine Anfrage der Linken-Chefin Katja Kipping, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/2.220/sozialministerin-nahles-wegen-hartz-iv-berechnung-in-der-kritik-1.2774792

Anmerkung AT: Das ist SPD in Regierungsverantwortung. Und da wundern sich die Genossen noch über ihre Umfragewerte oder den Frust von Menschen, die sozialdemokratisch denken. Der Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, << Antragsteller:in >> Schneider, schreibt dazu auf Facebook treffend: "Am 10.11.2010 brachte die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag ein und kritisierte die Bundesregierung aus guten Gründen für das willkürliche Kleinrechnen der Regelsätze. Andrea Nahles selbst sprach davon, der Regelsatz werde künstlich heruntergerechnet. Auf den Tag genau fünf Jahre später am 10.11.2015 erklärt das Nahles-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf die Anfrage der Die Linke-Vorsitzenden Katja Kipping, dass man die damals angewendete Methode der manipulativen Kleinrechnerei in wesentlichen Punkten unverändert fortführen werde. Schon wieder so eine SPD-Drehung um glatte 180 Grad. Ich bin richtig gefrustet, total sauer. Dieser erschreckende Koalitionsopportunismus. Selbst das Existenzminimum wird ihm geopfert…"

Bitte benennen Sie mir den Link zur aktuellen EVS 2013 und übersenden sie mir die Weisungen (von Frau Andrea Nahles) in der die aktuelle Verschleppung der Neuberechnung der Regelleistungen angeordnet wird.

Vielleicht können Sie mich auch noch den Redebeitrag von Frau Nahles übersenden, in dem sie zu Oppositionszeiten die damalige Amtsvorgängerin wegen der Manipulationen der Statistikverfremdung angegriffen hat.

Ergebnis der Anfrage

Die NichtAntwort erschöpft sich erwartungsgemäß in farblosen Wortblasen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2015
  • Frist
    19. Januar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Komment…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Andrea Nahles wegen Hartz-IV-Berechnung in der Kritik [#12210]
Datum
18. Dezember 2015 21:18
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Kommentar auf www.nachdenkseiten.de war Folgendes zu lesen. http://www.nachdenkseiten.de/?p=29479#h19 Nahles wegen Hartz-IV-Berechnung in der Kritik Die Wohlfahrtsverbände hatten keinen Zweifel: Als die damalige Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) 2010 die Hartz-IV-Regelsätze neu berechnen ließ, warfen sie ihr vor, getrickst zu haben, um Geld zu sparen. Ihre Nachfolgerin Andrea Nahles, damals in der Opposition, war ebenfalls empört. Von der Leyen, sagte die SPD-Politikerin, habe die Hartz-IV-Sätze "künstlich heruntergerechnet". Nun muss Nahles selbst neu rechnen lassen – und orientiert sich dabei an den von ihr heftig kritisierten Vorgaben der Vorgängerin. Dies ergibt sich aus einer Antwort des Arbeits- und Sozialministeriums auf eine Anfrage der Linken-Chefin Katja Kipping, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/2.220/sozialministerin-nahles-wegen-hartz-iv-berechnung-in-der-kritik-1.2774792 Anmerkung AT: Das ist SPD in Regierungsverantwortung. Und da wundern sich die Genossen noch über ihre Umfragewerte oder den Frust von Menschen, die sozialdemokratisch denken. Der Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Antragsteller/in Schneider, schreibt dazu auf Facebook treffend: "Am 10.11.2010 brachte die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag ein und kritisierte die Bundesregierung aus guten Gründen für das willkürliche Kleinrechnen der Regelsätze. Andrea Nahles selbst sprach davon, der Regelsatz werde künstlich heruntergerechnet. Auf den Tag genau fünf Jahre später am 10.11.2015 erklärt das Nahles-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf die Anfrage der Die Linke-Vorsitzenden Katja Kipping, dass man die damals angewendete Methode der manipulativen Kleinrechnerei in wesentlichen Punkten unverändert fortführen werde. Schon wieder so eine SPD-Drehung um glatte 180 Grad. Ich bin richtig gefrustet, total sauer. Dieser erschreckende Koalitionsopportunismus. Selbst das Existenzminimum wird ihm geopfert…" Bitte benennen Sie mir den Link zur aktuellen EVS 2013 und übersenden sie mir die Weisungen (von Frau Andrea Nahles) in der die aktuelle Verschleppung der Neuberechnung der Regelleistungen angeordnet wird. Vielleicht können Sie mich auch noch den Redebeitrag von Frau Nahles übersenden, in dem sie zu Oppositionszeiten die damalige Amtsvorgängerin wegen der Manipulationen der Statistikverfremdung angegriffen hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung a…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO Andrea Nahles wegen Hartz-IV-Berechnung in der Kritik [#12210]
Datum
21. Dezember 2015 13:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Informationen zum Mindestlohn: 030 60 28 00 28 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Andrea Nahles wegen Hartz-IV-Berechnung in der Kritik
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Andrea Nahles wegen Hartz-IV-Berechnung in der Kritik
Datum
18. Januar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen