Anerkannte Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022

Anzahl der offiziell anerkannten Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Die Daten bitte aufschlüsseln nach Impfstoff und Kalendermonat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2022
  • Frist
    15. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
Rainer Rehak (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.)
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
Rainer Rehak (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.)
Betreff
Anerkannte Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022 [#248984]
Datum
13. Mai 2022 18:53
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der offiziell anerkannten Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Die Daten bitte aufschlüsseln nach Impfstoff und Kalendermonat.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Rehak Anfragenr: 248984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248984/ Postanschrift Rainer Rehak << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Rehak (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.)

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Rehak, vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie das Ministerium für Soziales, Gesundheit, I…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Anerkannte Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022 [#248984]
Datum
19. Mai 2022 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
1,7 MB
Sehr geehrter Herr Rehak, vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg um Auskunft bitten. Im Land Brandenburg sind durch das zuständige Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) folgende Impfschäden anerkannt worden: 2020 - 2 Bewilligungen (davon 1 Bewilligung mit lfd. Versorgungsbezügen) 2021 - 3 Bewilligungen (davon 1 Bewilligung mit lfd. Versorgungsbezügen) 2022 - 1 Bewilligung mit lfd. Versorgungsbezügen. Bei dem anerkannten Impfschaden im Jahr 2022 handelt es sich um einen Impfschaden nach einer Covid-19-Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca). Dieser wurde im Februar 2022 anerkannt. In den Jahren 2020 und 2021 wurden ausschließlich Impfschäden ohne Covid-19-Impfung anerkannt. Für diese Impfschäden wird keine Statistik über Erstanträge oder Art der Impfstoffe geführt. Eine monatliche statistische Aufschlüsselung erfolgt ebenfalls nicht. Ergänzend möchte ich auf die Antwort der Landesregierung Brandenburg zur Kleinen Anfrage Drs. 7/5324 verwiesen, die dieser Mail als Anhang angehängt ist. Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte, und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute. Mit freundlichen Grüßen