Anerkenntnisurteil aus der KW 18 zum unrechtmäßigen Polizeieinsatz in Erkelenz-Keyenberg im September 2020

1. Volltext des Anerkenntnisurteils aus der KW 18 zum unrechtmäßigen Polizeieinsatz in Erkelenz-Keyenberg im September 2020
2. Volltext der Kostenauferlegung des vorgenannten Anerkenntnisurteils

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2022
  • Frist
    11. Juni 2022
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Uwe Brustmeier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Verwaltungsgericht Aachen Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
Anerkenntnisurteil aus der KW 18 zum unrechtmäßigen Polizeieinsatz in Erkelenz-Keyenberg im September 2020 [#248601]
Datum
9. Mai 2022 14:40
An
Verwaltungsgericht Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Volltext des Anerkenntnisurteils aus der KW 18 zum unrechtmäßigen Polizeieinsatz in Erkelenz-Keyenberg im September 2020 2. Volltext der Kostenauferlegung des vorgenannten Anerkenntnisurteils
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier Anfragenr: 248601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248601/ Postanschrift Uwe Brustmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier
Uwe Brustmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, da ich das Dokument nicht, wie gefordert über dieses Portal von Ihnen erhalten hab…
An Verwaltungsgericht Aachen Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
AW: Anerkenntnisurteil aus der KW 18 zum unrechtmäßigen Polizeieinsatz in Erkelenz-Keyenberg im September 2020 [#248601]
Datum
6. Juni 2022 21:22
An
Verwaltungsgericht Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da ich das Dokument nicht, wie gefordert über dieses Portal von Ihnen erhalten habe, stelle ich es hier für die Öffentlichkeit online. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass eine "anonymisierte" Fassung des Dokuments nicht zulässig ist, wenn der Beklagte offenbar nach ao §6 eine Institution des Öffentlichen Rechts, bzw. deren Stellvertreter war/ist. Deshalb beantrage ich nach IFG-NRW die Mitteilung des Namens des Beklagten, da es sich dabei nicht um personenbezogene Daten handelt. Insofern die Klägerin ggf. ebenfalls eine Institution des Öffentlichen Rechts, bzw. deren Stellvertreter war/ist, beantrage ich die Übermittlung auch deren Namen. Auf eine gleichlautende Beantragung per E-Mail an Frau Beusch am 18.05.2022 erhielt ich bezeichnenderweise keine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier Anhänge: - 6-k-1099-21-anerkenntnisurteil.pdf Anfragenr: 248601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248601/
Uwe Brustmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkenntnisurteil aus der KW 18 zum unrechtmä…
An Verwaltungsgericht Aachen Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
AW: Anerkenntnisurteil aus der KW 18 zum unrechtmäßigen Polizeieinsatz in Erkelenz-Keyenberg im September 2020 [#248601]
Datum
21. Juni 2022 13:15
An
Verwaltungsgericht Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkenntnisurteil aus der KW 18 zum unrechtmäßigen Polizeieinsatz in Erkelenz-Keyenberg im September 2020“ vom 09.05.2022 (#248601) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier
Verwaltungsgericht Aachen
Sehr geehrter Herr Brustmeister, auf Ihre Erinnerung vom 21.06.2022 weise ich darauf hin, dass ich Ihnen auf Ihre…
Von
Verwaltungsgericht Aachen
Betreff
AW: Anerkenntnisurteil aus der KW 18 zum unrechtmäßigen Polizeieinsatz in Erkelenz-Keyenberg im September 2020 [#248601]
Datum
22. Juni 2022 16:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brustmeister, auf Ihre Erinnerung vom 21.06.2022 weise ich darauf hin, dass ich Ihnen auf Ihre Anfragen vom 09.05.2022 und 10.05.2022 das Anerkenntnisurteil des VG Aachen vom 03.05.2022 (6 K 1099/21) zu einem 'Polizeieinsatz in Erkelenz-Keyenburg am 26.09.2020' einschließlich der Kostenentscheidung per Email an die von Ihnen mir gegenüber verwendete Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>> kostenfrei als pdF-Datei übersandt habe. Ihre Anfrage ist damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen
Uwe Brustmeier
Sehr << Anrede >> mit Verweis auf meine Nachricht vom 06.06.2022 stelle ich fest, dass Sie diese nich…
An Verwaltungsgericht Aachen Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
AW: Anerkenntnisurteil aus der KW 18 zum unrechtmäßigen Polizeieinsatz in Erkelenz-Keyenberg im September 2020 [#248601]
Datum
27. Juni 2022 10:30
An
Verwaltungsgericht Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit Verweis auf meine Nachricht vom 06.06.2022 stelle ich fest, dass Sie diese nicht gelesen haben oder bewusst ignorieren. Daher hier nochmals der Wortlaut: "Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass eine "anonymisierte" Fassung des Dokuments nicht zulässig ist, wenn der Beklagte offenbar nach ao §6 eine Institution des Öffentlichen Rechts, bzw. deren Stellvertreter war/ist. Deshalb beantrage ich nach IFG-NRW die Mitteilung des Namens des Beklagten, da es sich dabei nicht um personenbezogene Daten handelt. Insofern die Klägerin ggf. ebenfalls eine Institution des Öffentlichen Rechts, bzw. deren Stellvertreter war/ist, beantrage ich die Übermittlung auch deren Namen. Auf eine gleichlautende Beantragung per E-Mail an Frau Beusch am 18.05.2022 erhielt ich bezeichnenderweise keine Antwort." Die Angelegenheit ist also keineswegs erledigt, da das angeforderte Dokument nicht vollständig ist und Sie überschreiten nach wie vor die Fristen des IFG NRW. Ich fordere hiermit nochmals nachdrücklich das vollständige - also nicht anonymisierte - Anerkenntnisurteil an. Im Übrigen ist Ihr Hinweis auf die kostenfreie Übersendung der anonymisierten pdf-Datei völlig überflüssig, da sich die Kostenfreiheit aus dem IFG NRW als Rechtsanspruch ergibt, somit selbstverständlich und kein Akt Ihrer willkürlichen Großzügigkeit ist. Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier Anfragenr: 248601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248601/
Verwaltungsgericht Aachen
Sehr geehrter Herr Brustmeister, auf Ihre Anfrage vom 18.05.2022 teile ich Ihnen mit, dass Beklagter des Verfahre…
Von
Verwaltungsgericht Aachen
Betreff
AW: Anerkenntnisurteil aus der KW 18 zum unrechtmäßigen Polizeieinsatz in Erkelenz-Keyenberg im September 2020 [#248601]
Datum
27. Juni 2022 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brustmeister, auf Ihre Anfrage vom 18.05.2022 teile ich Ihnen mit, dass Beklagter des Verfahren 6 K 1099/21 "das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Polizeipräsidium Aachen" war. Kläger des Verfahrens war eine Privatperson. Mit freundlichen Grüßen
Uwe Brustmeier
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Information. Eine letzte Nachfrage noch zur Sicherheit: der Klä…
An Verwaltungsgericht Aachen Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
AW: Anerkenntnisurteil aus der KW 18 zum unrechtmäßigen Polizeieinsatz in Erkelenz-Keyenberg im September 2020 [#248601]
Datum
27. Juni 2022 13:53
An
Verwaltungsgericht Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Information. Eine letzte Nachfrage noch zur Sicherheit: der Kläger ist keine Institution des öffentlichen Rechts? Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier Anfragenr: 248601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248601/

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Verwaltungsgericht Aachen
Sehr geehrter Herr Brustmeister, der Kläger ist eine einzelne natürliche Person und keine Institution öffentliche…
Von
Verwaltungsgericht Aachen
Betreff
AW: Anerkenntnisurteil aus der KW 18 zum unrechtmäßigen Polizeieinsatz in Erkelenz-Keyenberg im September 2020 [#248601]
Datum
27. Juni 2022 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brustmeister, der Kläger ist eine einzelne natürliche Person und keine Institution öffentlichen Rechts. Mit freundlichen Grüßen