Anerkennung als Luftkurort

Ich hätte gerne die Unterlagen, Dokumente, Gutachten, etc., die die Stadt gem. § 17 Kurortgesetz bei der Beantragung der Anerkennung als Luftkurort der Bezirksregierung eingereicht hat.

Gleichfalls hätte ich gerne die Prüf-, Ergebnis- und Begehungsprotokolle sowie die Teilnehmerliste der Entscheidungskommission, die die Luftkurorttauglichkeit der Stadt Xanten fesgestellt hat.

Das Gutachten des Deutschen Wetterdienstes benötige ich nicht.

Danke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
Hans-Arno Kloep
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Xanten Details
Von
Hans-Arno Kloep
Betreff
Anerkennung als Luftkurort [#9222]
Datum
9. April 2015 12:50
An
Kommunalverwaltung Xanten
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne die Unterlagen, Dokumente, Gutachten, etc., die die Stadt gem. § 17 Kurortgesetz bei der Beantragung der Anerkennung als Luftkurort der Bezirksregierung eingereicht hat. Gleichfalls hätte ich gerne die Prüf-, Ergebnis- und Begehungsprotokolle sowie die Teilnehmerliste der Entscheidungskommission, die die Luftkurorttauglichkeit der Stadt Xanten fesgestellt hat. Das Gutachten des Deutschen Wetterdienstes benötige ich nicht. Danke
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans-Arno Kloep <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Hans-Arno Kloep
Kommunalverwaltung Xanten
Sehr geehrter Herr Kloep, ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem IFG NRW, UIG NRW und VI…
Von
Kommunalverwaltung Xanten
Betreff
Eingangsbestätigung -WG: Anerkennung als Luftkurort [#9222]
Datum
10. April 2015 11:58
Status
Warte auf Antwort
pic00153.jpg
5,8 KB


Sehr geehrter Herr Kloep, ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem IFG NRW, UIG NRW und VIG, den Sie mit E-Mail vom 09.04.2015 gestellt haben. Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages werde ich Ihnen die Entscheidung mitteilen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Xanten
Sehr geehrter Herr Kloep, mir wurde Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Den gesamten Antrag inklusive der …
Von
Kommunalverwaltung Xanten
Betreff
Anerkennung als Luftkurort - Ihr Antrag nach IFG
Datum
21. April 2015 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
pic08942.jpg
2,1 KB
pic09040.jpg
5,8 KB


Sehr geehrter Herr Kloep, mir wurde Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Den gesamten Antrag inklusive der Anhänge zur Anerkennung der Stadt Xanten als Luftkurort finden Sie seit gut einen Jahr auf der Internetseite der Stadt Xanten unter der Rubrik Bauen und Wohnen und dort unter dem Thema Planung und Entwicklung. Falls Sie darüberhinaus Fragen haben können Sie sich gerne an mich wenden. Prüf-, Ergebnis- und Begehungsprotokolle sowie eine Teilnehmerliste der Begehungskommission liegen in unserem Hause nicht vor. Das Anerkennungsverfahren für die Prädikatisierung wurde beim Dezernat 24 bei der Bezirksregierung Düsseldorf geleitet. Eine schriftliche Begründung für die Anerkennung als Luftkurort wurde uns nicht genannt. Ich gehe davon aus, das wir die geforderten Punkte des § 3 und § 11 Kurortegesetz NW erfüllt haben (dies ist im Antrag ausführlich ausgeführt) und dass der Stadt Xanten daher die Anerkennung als Luftkurort zuteil wurde. Mit freundlichen Grüßen