Anerkennung ausländische Ärzte - ANABIN

manche Universitäten aus Lateinamerika sind nicht in ANABIN zu finden. Ist es für die Ärzte möglich die Anerkennung in Deutschland zu starten, falls ihre Universität nicht in ANABIN vermerkt ist?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2022
  • Frist
    28. September 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: manche Univers…
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
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Betreff
Anerkennung ausländische Ärzte - ANABIN [#257853]
Datum
26. August 2022 15:23
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
manche Universitäten aus Lateinamerika sind nicht in ANABIN zu finden. Ist es für die Ärzte möglich die Anerkennung in Deutschland zu starten, falls ihre Universität nicht in ANABIN vermerkt ist?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257853/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennung ausländische Ärzte - ANABIN“ vom 2…
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anerkennung ausländische Ärzte - ANABIN [#257853]
Datum
28. September 2022 07:29
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennung ausländische Ärzte - ANABIN“ vom 26.08.2022 (#257853) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennung ausländische Ärzte - ANABIN“ vom 2…
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anerkennung ausländische Ärzte - ANABIN [#257853]
Datum
28. September 2022 07:30
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennung ausländische Ärzte - ANABIN“ vom 26.08.2022 (#257853) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage: "manche Universitäten aus Lateinamerika sind nicht in AN…
Von
Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: EXTERN AW: Anerkennung ausländische Ärzte - ANABIN [#257853]
Datum
29. September 2022 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage: "manche Universitäten aus Lateinamerika sind nicht in ANABIN zu finden. Ist es für die Ärzte möglich die Anerkennung in Deutschland zu starten, falls ihre Universität nicht in ANABIN vermerkt ist?" beantworten wir natürlich gerne. ANABIN ist eine seit 1997 entwickelte Datenbank der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK), die Informationen zur Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen bereitstellt. Verantwortlich für die Datenaufnahme und -verwaltung ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn. Obwohl ANABIN gut strukturiert ist, kann es im Einzelfall manchmal schwierig sein, eine bestimmte Hochschule auf Anhieb zu finden. Daher anbei die Suchhilfe zu ANABIN : Suche über Institutionen: Klicken Sie links im Menü auf „Institutionen“, dann oben mittig auf „Suchen“ Wählen Sie ein Land aus (Dropdowntabelle) , die Länderauswahl bestätigen Geben Sie Ihren Studienort an ( Dropdowntabelle) Auswahl des „Institutionstyp“ Ihrer Hochschule. Am besten ist es die Einstellung bei „Alle Institutionstypen“ zu belassen. Wenn Sie Ihre Hochschule gefunden haben, klicken Sie links neben dem Eintrag auf das Plus; es öffnet sich dann ein weiterführendes Dialogfenster. Alternativsuche über Hochschulabschlüsse: Klicken Sie links im Menü auf „Hochschulabschlüsse“, dann oben mittig auf „Abschlüsse suchen“ Wählen Sie ein Land aus (Dropdowntabelle) , die Länderauswahl bestätigen Auswahl des „Abschlusstyp“ Ihrer Hochschule. Am besten ist es die Einstellung bei „Alle Abschlussarten“ zu belassen. Auswahl der Studienrichtung (Dropdowntabelle) Sollten Sie Ihre Studienrichtung nicht in der abschließenden Tabelle finden, können Sie Ihre Suche noch mithilfe von Suchbegriffen verfeinern. Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss gefunden haben, klicken Sie links neben dem Eintrag auf das Plus; es öffnet sich ein weiterführendes Dialogfenster. Die ANABIN -Datenbank erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daher kann es vorkommen, dass eine Institution in ANABIN noch nicht aufgeführt ist. Falls Ihr konkreter Abschluss oder Ihre Hochschule nicht in ANABIN aufgeführt sind, bedeutet dies nicht, dass Ihr Abschluss nicht vergleichbar ist. Sie können eventuell die Aufnahme Ihres Abschlusses bzw. Ihrer Hochschule in ANABIN veranlassen (falls Sie vorab wissen möchten, welcher Status Ihre Hochschule innehat) , indem Sie ein Zeugnisbewertungsverfahren bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchführen. Nähere Informationen finden Sie unter: www.kmk.org/zab.html <http://www.kmk.org/zab.html> . (https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewert...). Bitte holen Sie bei der kmk Informationen darüber ein, ob diese Möglichkeit für Sie sinnvoll ist. Hinweise zur Bewertbarkeit: Die Qualifikation muss an einer Institution erworben worden sein, die nach den maßgeblichen Kriterien des Herkunftslandes als Hochschule anerkannt ist. Bei Hochschulabschlüssen aus Staaten, in denen die Akkreditierung von Studiengängen vorgeschrieben ist, muss der absolvierte Studiengang akkreditiert sein. Die Zeugnisbewertung ersetzt jedoch in keiner Weise die zur Ausübung des Arztberufes in Deutschland erforderliche Anerkennung. Wenn Sie als Ärztin in Deutschland arbeiten möchten, bedeutet die Zeugnisbewertung daher für Sie nicht das alleinige erforderliche Verfahren. Bitte stellen Sie, wenn Sie als Ärztin in Deutschland arbeiten möchten, (zusätzlich) Ihren Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit (Antrag auf Approbation) oder auf Berufserlaubnis bei der für Sie zuständigen Anerkennungsbehörde, nach Antragseingang werden Sie über alle erforderlichen Schritte informiert und das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit / Approbation/ Berufserlaubnis wird in die Wege geleitet . Mit freundlichen Grüßen