Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse

Eine Bekannte aus Brasilien, die inzwischen seit 2 Jahren in Deutschland lebt, darf hier ihren eigentlichen Beruf als Lehrerin nicht ausüben, da ihr Diplom aus ihrer Heimat hier nicht anerkannt wird. Sie müsste das komplette Lehramtsstudium inklusive Referendariat in Deutschland nachholen, was circa 5 Jahre dauert. Wie ist so etwas möglich, wenn wir doch Lehrer dringend brauchen? Warum wird es Ausländern da so schwer gemacht? Ich würde mir wünschen, dass so etwas mal reformiert würde und die Behörden sich da etwas bewegen in Richtung Bürokratieabbau.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
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Christina Steffen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Bekannte aus…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Christina Steffen
Betreff
Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse [#252573]
Datum
3. Juli 2022 13:31
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Bekannte aus Brasilien, die inzwischen seit 2 Jahren in Deutschland lebt, darf hier ihren eigentlichen Beruf als Lehrerin nicht ausüben, da ihr Diplom aus ihrer Heimat hier nicht anerkannt wird. Sie müsste das komplette Lehramtsstudium inklusive Referendariat in Deutschland nachholen, was circa 5 Jahre dauert. Wie ist so etwas möglich, wenn wir doch Lehrer dringend brauchen? Warum wird es Ausländern da so schwer gemacht? Ich würde mir wünschen, dass so etwas mal reformiert würde und die Behörden sich da etwas bewegen in Richtung Bürokratieabbau.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christina Steffen Anfragenr: 252573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252573/
Mit freundlichen Grüßen Christina Steffen

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Anfrage Nr. 252573 vom 3. Juli 2022 Sehr geehrte Frau Steffen, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesmin…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Anfrage Nr. 252573 vom 3. Juli 2022
Datum
11. Juli 2022 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Steffen, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bitte haben Sie Verständnis, dass Herr Bundesminister Heil aufgrund der Vielzahl an täglichen Anfragen diese nicht alle persönlich beantworten kann. Er hat mich deshalb gebeten, Ihnen direkt zu antworten. Zunächst möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie sich für Ihre Bekannte aus Brasilien einsetzen. Für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist die Anerkennung der mitgebrachten Qualifikationen ein wichtiger Schritt, nicht nur um im Arbeitsmarkt anzukommen, sondern auch, um eine qualifikationsadäquate Arbeit zu finden und angemessen bezahlt zu werden. Dann werden aus dem individuellen Engagement auch Chancen für die Zukunft. Das BMAS ist derzeit mit dem generell für die Berufsanerkennung zuständigen Bundesministerium für Bildung Forschung (BMBF) sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder im Gespräch, um die Anerkennungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Für die Anerkennungsverfahren von Lehrerinnen und Lehrern sind aufgrund der Kultushoheit jedoch die einzelnen Bundesländer zuständig. Die in Ihrem Bundesland zuständige Anerkennungsstelle können Sie bzw. Ihre Bekannte im Internet mithilfe des Anerkennungsfinders auf dem Anerkennungsportal unter https://www.anerkennung-in-deutschland.de herausfinden. Wenn Ihre Bekannte auf ihrem Weg weitere Unterstützung benötigt, kann sie sich auch an das vom BMAS und dem Europäischen Sozialfonds finanzierte Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung - IQ" wenden. Dessen Beratungsstellen und mobile Beratungsangebote unterstützen bei Fragen zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und dem Berufseinstieg - individuell und kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen