Anerkennung beruflicher/außerhochschulischer Lerninhalte zu 100%

Das spezielle Dokument der 100 %igen Anerkennung von beruflichen/außerhochschulischen Lerninhalten zur FH-Gleichwertigkeitsbestätigung als Zugang zum gehobenen Dienst (D1) und Masterstudium.
(Entgegen dem KMK-Übereinkommen zu 50%)

Ev.-Fachschule- Anerkennungsjahr- 40 tägige Aufbauausbildung mit zweiter kirchlicher Dienstprüfung: FH-Gleichwertigkeit der ev.-FH-Ludwigsburg.

Ergebnis der Anfrage

Der Sachverhalt ist Bestandteil der Eingabe an den deutschen Bundestag,
Deutscher Bundestag, Aktenzeichen:
- 1-20-06-2014- 008102 DQR
- 1-20-09-776-01198 Berufliche Bildung
- 1-20-06-99999-008102 ??? Mein Schreiben vom 31.Mai 2022
Bundespolitik:
Berliner- Ampel-Koalitionsvertrag:
Drucksachen des Deutschen Bundestages 20/5677, Frage 9 und 20/4193, Frage 21 enthält die Aussage:
„ (…) Geeignete Maßnahmen zur Anerkennung gleichwertiger beruflicher Qualifikationen für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst werden derzeit geprüft.(…)“
CDU-Bund: Rechtliche Verankerung des DQR

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. August 2022
  • Frist
    28. September 2022
  • 0 Follower:innen
Joachim Schroeder
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das spezielle …
An Evangelische Hochschule Ludwigsburg Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
Anerkennung beruflicher/außerhochschulischer Lerninhalte zu 100% [#257808]
Datum
26. August 2022 05:26
An
Evangelische Hochschule Ludwigsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das spezielle Dokument der 100 %igen Anerkennung von beruflichen/außerhochschulischen Lerninhalten zur FH-Gleichwertigkeitsbestätigung als Zugang zum gehobenen Dienst (D1) und Masterstudium. (Entgegen dem KMK-Übereinkommen zu 50%) Ev.-Fachschule- Anerkennungsjahr- 40 tägige Aufbauausbildung mit zweiter kirchlicher Dienstprüfung: FH-Gleichwertigkeit der ev.-FH-Ludwigsburg.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 257808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257808/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Evangelische Hochschule Ludwigsburg
Sehr geehrter Herr Schroeder, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Aufgrund der Semesterferien …
Von
Evangelische Hochschule Ludwigsburg
Betreff
AW: Anerkennung beruflicher/außerhochschulischer Lerninhalte zu 100% [#257808]
Datum
2. September 2022 12:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schroeder, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Aufgrund der Semesterferien wird die Beantwortung mehr Zeit benötigen. Freundliche Grüße

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Evangelische Hochschule Ludwigsburg
Sehr geehrter Herr Schroeder, die Evangelische Hochschule Ludwigsburg nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung: …
Von
Evangelische Hochschule Ludwigsburg
Betreff
AW: Anerkennung beruflicher/außerhochschulischer Lerninhalte zu 100% [#257808]
Datum
24. Oktober 2022 12:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schroeder, die Evangelische Hochschule Ludwigsburg nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung: 1. Situation Die Regelausbildung zur Diakonin und zum Diakon der Evangelischen Landeskirche in Württemberg erfolgte bis zum Jahr 1993 in der „Kirchlichen Ausbildungsstätte für Diakonie und Religionspädagogik der Karlshöhe Ludwigsburg“. Die Ausbildung hatte folgenden Aufbau: 1. Abschluss einer dreijährigen Erzieher*innenausbildung (Jugend- und Heimerzieher*innen) 2. Abschluss der zweijährigen Kirchliche Hauptausbildung mit der 1. Kirchlichen Dienstprüfung 3. Berufsbegleitende Aufbauausbildung und Abschluss der 2. Kirchlichen Dienstprüfung Dieser Personenkreis hat letztmalig 1998 die 1. Kirchliche Dienstprüfung abgelegt. Seit dem Studienjahr 1994/95 wird die Diakoninnen- und Diakonenausbildung an der Evangelischen Fachschule für Diakonie, der heutigen Evangelischen Hochschule Ludwigsburg, zunächst in Diplomstudiengängen und seitdem in einem 9-semestrigen Bachelorstudium mit 270 CP (Studiengänge a) Diakoniewissenschaft und Soziale Arbeit, b) Religionspädagogik und Soziale Arbeit) angeboten. Neben dieser sogenannten Regelausbildungen an der EH Ludwigsburg gibt es von der Evangelischen Landeskirche anerkannte Ausbildungsstätten, die auf dem Niveau einer Fachschule oder vergleichbar ausbilden und mit einem Abschluss bspw. als staatlich anerkannte*r Erzieher*in sowie der Möglichkeit die 1. kirchlichen Dienstprüfung abzuschließen. Dieser Personenkreis durchläuft folgende Ausbildungsstruktur: 1. Abschluss einer landeskirchlich anerkannten Ausbildungsstätte, z.B. Fachschule 2. Berufsbegleitende Aufbauausbildung und Abschluss der 2. Kirchlichen Dienstprüfung 2. Anrechnung Für die beiden genannten Gruppen ist an der EH Ludwigsburg gemäß Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg §35 Absatz 3 eine Anrechnung auf maximal 50% des Hochschulstudiums möglich. Die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf ein vollständiges Hochschulstudium ist nicht möglich. Bei der Entscheidung über die Anrechenbarkeit außerhochschulisch erworbener Kompetenzen ist die Gleichwertigkeit der Kompetenzen ausschlaggebend. Diese wird geprüft nach den Kriterien der inhaltlichen sowie der niveaubezogenen Gleichwertigkeit. Entsprechen die Kenntnisse also nach Inhalt und Niveau den Kenntnissen die innerhalb der einzelnen Module eines Studiengangs erworben werden, erfolgt eine Anrechnung (bis max. 50% der Studienleistungen). Zum Prozess: Bei einem Anrechnungswunsch stellen Studierende einen Antrag auf Anrechnung. Diesen finden Sie hier: Link zum Antrag auf Anrechnung. Der Antrag wird mitsamt aller relevanten Unterlagen und Nachweise über die bereits erworbenen Kompetenzen, die für die Prüfung relevant sind, eingereicht und zwar bei folgender Stelle: Evangelische Hochschule Ludwigsburg Fachstelle Anrechnung Paulusweg 6 71638 Ludwigsburg Nach Prüfung des Antrags erhalten die Studierenden einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Bzgl. der Eingruppierung bei Stellen innerhalb der Landeskirche von Diakon*innen, die nicht die Regelausbildung absolviert haben, kann seitens der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg keine Aussage getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen