Anerkennung der BahnCard 100

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Frage:

Ich habe eine BahnCard 100 und möchte nach Berlin fahren. Welche Ihrer Verkehrsmittel darf ich benutzen und in welchen Bereichen?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2019
  • Frist
    24. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beantworten Sie mi…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anerkennung der BahnCard 100 [#159175]
Datum
20. Juli 2019 00:32
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beantworten Sie mir folgende Frage: Ich habe eine BahnCard 100 und möchte nach Berlin fahren. Welche Ihrer Verkehrsmittel darf ich benutzen und in welchen Bereichen? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 20.07.2019 weisen wir zunächst darauf hin, dass Bescheidungen …
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
19/00480 - AW: Anerkennung der BahnCard 100 [#159175]
Datum
22. Juli 2019 16:11
Status
Anfrage abgeschlossen
224,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 20.07.2019 weisen wir zunächst darauf hin, dass Bescheidungen über Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz als Verwaltungsakte ergehen (vgl. § 14 f. BlnIFG). Diese können über E-Mail nicht zugestellt werden, so dass grundsätzlich die Angabe einer zustellfähigen Adresse erforderlich ist. Lediglich in diesem Ausnahmefall ist die Adresse nicht erforderlich, da wir Ihre Anfrage nicht als IFG-Antrag behandeln werden. Vielmehr handelt es sich aus unserer Sicht um eine vertragliche Frage, zu der Sie zunächst Ihren Vertragspartner, die Deutsche Bahn zu fragen hätten. Gleichwohl teilen wir als Kundenservice Ihnen folgendes mit: die BahnCard 100 inkludiert ein CityTicket, so dass Sie die Verkehrsmittel der BVG (Omnibus, Straßenbahn und U-Bahn) im Tarifbereich A nutzen können (siehe Anlage, die auch unter https://www.bahn.de/p/view/angebot/cityticket.shtml zu finden ist). Für weitere Anfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt die Deutsche Bahn bzw. bei Fragen zu unseren Verkehrsmitteln an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Danke. Mit freundlichen Grüßen