Anerkennung des 9€-Tickets von Regionalverbünden

Die Rechtsgrundlage (Verordnung, Gesetz oder sonstige Dokumente wie Stellungnahmen), welche die DB Fernverkehr AG ermächtigen beim 9€-Ticket von den bisherigen Verträgen mit Ihnen abzuweichen und bisher anerkannte IC-Verbindungen (wie z.B. den IC 2432) vom 9€-Ticket auszuschließen.

Hintergrund ist folgende Tweet der Deuschen Bahn:
https://twitter.com/DB_Bahn/status/1528785590065446912?s=20&t=cHkFVx57JdgCB9CTqHJlBg

In diesem behauptet die Bahn einfach so von den bisherigen Verträgen mit Ihnen abweichen zu können und entsprechend bisher anerkannte Verbindungen (wie der IC 2432) nun nicht mehr anzuerkennen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Mai 2022
  • Frist
    25. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anerkennung des 9€-Tickets von Regionalverbünden [#249789]
Datum
23. Mai 2022 20:11
An
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rechtsgrundlage (Verordnung, Gesetz oder sonstige Dokumente wie Stellungnahmen), welche die DB Fernverkehr AG ermächtigen beim 9€-Ticket von den bisherigen Verträgen mit Ihnen abzuweichen und bisher anerkannte IC-Verbindungen (wie z.B. den IC 2432) vom 9€-Ticket auszuschließen. Hintergrund ist folgende Tweet der Deuschen Bahn: https://twitter.com/DB_Bahn/status/1528785590065446912?s=20&t=cHkFVx57JdgCB9CTqHJlBg In diesem behauptet die Bahn einfach so von den bisherigen Verträgen mit Ihnen abweichen zu können und entsprechend bisher anerkannte Verbindungen (wie der IC 2432) nun nicht mehr anzuerkennen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249789/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 23.05.2022 an den Verkehrsverbund B…
Von
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Betreff
Re: Anerkennung des 9€-Tickets von Regionalverbünden [#249789]
Datum
25. Mai 2022 13:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 23.05.2022 an den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Gesellschafter der VBB GmbH sind die Länder Berlin und Brandenburg sowie die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg. Im VBB-Gesellschaftsvertrag sind die Aufgaben der VBB GmbH geregelt. Unabhängig von der Frage, ob hoheitliche Befugnisse auf eine juristische Person des Privatrechts im Wege eines Gesellschaftsvertrages übertragen werden können, ist dies ausweislich des VBB-Gesellschaftsvertrages nicht erfolgt (vgl. §2 Abs. 3 VBB-Gesellschaftsvertrag). Vor diesem Hintergrund ist die VBB GmbH von ihren Gesellschaftern nicht "mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut" und mithin keine "öffentliche Stelle" im Sinne des §2 Abs. 1 IFG Berlin. Der Anwendungsbereich des IFG Berlin ist somit nicht eröffnet. Zu Ihrere Frage: Im Vertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der DB Regio AG wurden einzelne Fernverkehrszüge zur Nutzung freigegeben. Hieraus ergeben sich finanzielle Auswirkungen. Das nun geschaffene 9-Euro-Ticket  ist nicht Teil dieses Vertrages. Mit dem 9-Euro-Ticket (Monatskarte) ist die Nutzung der genannten Fernverkehrszüge nicht möglich. Die Nutzung ist im Aktionszeitraum des 9-Euro-Tickets (Juni 2022 bis August 2022) nur für Inhaber*innen von VBB-Abonnements, Semestertickets und Jahreskarten in Barzahlung mit jeweils entsprechendem räumlichen Gültigkeitsbereich sowie für Inhaber*innen von Fahrausweisen des regulären VBB-Tarifs möglich. Für weitere Fragen steht Ihnen neben unserer Homepage unter www.VBB.de ( http://www.VBB.de ) auch unser Infotelefon unter der Rufnummer 030 / 25 41 41 41 montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen