Anerkennung des 9€-Tickets von Regionalverbünden

Die Rechtsgrundlage (Verordnung, Gesetz oder sonstige Dokumente wie Stellungnahmen), welche die DB Fernverkehr AG ermächtigen beim 9€-Ticket von den bisherigen Verträgen mit den Verkehrsverbünden bzw. den ÖPNV-Aufgabenträgern (z.B. VBB, VGN) abzuweichen und bisher anerkannte IC-Verbindungen (wie z.B. den IC 2432) vom 9€-Ticket auszuschließen.

Hintergrund ist folgende Tweet der Deuschen Bahn:
https://twitter.com/DB_Bahn/status/1528785590065446912?s=20&t=cHkFVx57JdgCB9CTqHJlBg

In diesem behauptet die Bahn einfach so von den bisherigen Verträgen mit den Verkersverbünden abweichen zu können und entsprechend bisher anerkannte Verbindungen nun nicht mehr anzuerkennen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Mai 2022
  • Frist
    25. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Rechtsgrundla…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anerkennung des 9€-Tickets von Regionalverbünden [#249787]
Datum
23. Mai 2022 20:05
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rechtsgrundlage (Verordnung, Gesetz oder sonstige Dokumente wie Stellungnahmen), welche die DB Fernverkehr AG ermächtigen beim 9€-Ticket von den bisherigen Verträgen mit den Verkehrsverbünden bzw. den ÖPNV-Aufgabenträgern (z.B. VBB, VGN) abzuweichen und bisher anerkannte IC-Verbindungen (wie z.B. den IC 2432) vom 9€-Ticket auszuschließen. Hintergrund ist folgende Tweet der Deuschen Bahn: https://twitter.com/DB_Bahn/status/1528785590065446912?s=20&t=cHkFVx57JdgCB9CTqHJlBg In diesem behauptet die Bahn einfach so von den bisherigen Verträgen mit den Verkersverbünden abweichen zu können und entsprechend bisher anerkannte Verbindungen nun nicht mehr anzuerkennen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249787/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennung des 9€-Tickets von Regionalverbünd…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anerkennung des 9€-Tickets von Regionalverbünden [#249787]
Datum
25. Juni 2022 15:04
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennung des 9€-Tickets von Regionalverbünden“ vom 23.05.2022 (#249787) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Bescheid Sehr [geschwärzt], beigefügt finden Sie den Bescheid zu I…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Bescheid
Datum
28. Juni 2022 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], beigefügt finden Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Referat E 22 Bundesministerium für Digitales und Verkehr Robert-Schuman-Platz 1 D-53175 Bonn [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] Fax: +49 (228) 99-300-807-4328 [geschwärzt] [geschwärzt] ref-e22@bmdv.bund.de