Anerkennung des Baden-Württemberg-Tickets und weiterer DB-Tickets bei nicht-öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen
1. Inwiefern wird das Baden-Württemberg-Ticket über den Landeshaushalt bezuschusst (direkte Zuwendung im Rahmen eines Haushaltstitels bzw. Auflage im Rahmen der Verbundförderung, dass sich Verbünde mit geringeren Ausgleichszahlungen "zufrieden" geben)?
2. Insoweit es ein Angebot der Deutschen Bahn ist: Wie wird sicher gestellt, dass auch nicht-öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen (die vstl. ab Ende 2018/2019 ihren Betrieb aufnehmen) das Baden-Württemberg-Ticket anerkennen? Dies auch auf verbundübergreifenden Relationen wie z.B. Heilbronn - Bietigheim.
3. Wird sicher gestellt, dass nicht-öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen am Vertriebssystem der Deutschen Bahn teilnehmen? Dies auch, sodass es "Durchlösen" der Fahrkarte von anderen Abfahrtsorten in Deutschland möglich ist.
4. Wird sicher gestellt, dass nicht-öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen die BahnCard 100 anerkennen und ebenso DB-Tickets "mit aufgehobener Zugbindung" im Störungsfall?
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Februar 2018
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6. März 2018
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