Anerkennung des Baden-Württemberg-Tickets und weiterer DB-Tickets bei nicht-öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen

1. Inwiefern wird das Baden-Württemberg-Ticket über den Landeshaushalt bezuschusst (direkte Zuwendung im Rahmen eines Haushaltstitels bzw. Auflage im Rahmen der Verbundförderung, dass sich Verbünde mit geringeren Ausgleichszahlungen "zufrieden" geben)?
2. Insoweit es ein Angebot der Deutschen Bahn ist: Wie wird sicher gestellt, dass auch nicht-öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen (die vstl. ab Ende 2018/2019 ihren Betrieb aufnehmen) das Baden-Württemberg-Ticket anerkennen? Dies auch auf verbundübergreifenden Relationen wie z.B. Heilbronn - Bietigheim.
3. Wird sicher gestellt, dass nicht-öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen am Vertriebssystem der Deutschen Bahn teilnehmen? Dies auch, sodass es "Durchlösen" der Fahrkarte von anderen Abfahrtsorten in Deutschland möglich ist.
4. Wird sicher gestellt, dass nicht-öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen die BahnCard 100 anerkennen und ebenso DB-Tickets "mit aufgehobener Zugbindung" im Störungsfall?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2018
  • Frist
    6. März 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Inwiefern w…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anerkennung des Baden-Württemberg-Tickets und weiterer DB-Tickets bei nicht-öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen [#26442]
Datum
4. Februar 2018 12:31
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Inwiefern wird das Baden-Württemberg-Ticket über den Landeshaushalt bezuschusst (direkte Zuwendung im Rahmen eines Haushaltstitels bzw. Auflage im Rahmen der Verbundförderung, dass sich Verbünde mit geringeren Ausgleichszahlungen "zufrieden" geben)? 2. Insoweit es ein Angebot der Deutschen Bahn ist: Wie wird sicher gestellt, dass auch nicht-öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen (die vstl. ab Ende 2018/2019 ihren Betrieb aufnehmen) das Baden-Württemberg-Ticket anerkennen? Dies auch auf verbundübergreifenden Relationen wie z.B. Heilbronn - Bietigheim. 3. Wird sicher gestellt, dass nicht-öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen am Vertriebssystem der Deutschen Bahn teilnehmen? Dies auch, sodass es "Durchlösen" der Fahrkarte von anderen Abfahrtsorten in Deutschland möglich ist. 4. Wird sicher gestellt, dass nicht-öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen die BahnCard 100 anerkennen und ebenso DB-Tickets "mit aufgehobener Zugbindung" im Störungsfall?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach LIFG zur Anerkennung des Baden-Württemberg-Tickets …
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
AW: Anerkennung des Baden-Württemberg-Tickets und weiterer DB-Tickets bei nicht-öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen [#26442]
Datum
6. Februar 2018 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach LIFG zur Anerkennung des Baden-Württemberg-Tickets und weiterer DB-Tickets bei nicht-öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ihre Zuschrift wird von der zuständigen Fachabteilung bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Anerkennung des Baden-Württemberg-Tickets und weitere DB-Tickets bei den nicht-öffentlichen Eisenbahnverkehrsunter…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
Anerkennung des Baden-Württemberg-Tickets und weitere DB-Tickets bei den nicht-öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen - hier: Ihre Mail vom 04.02.2018
Datum
20. März 2018 17:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund der Bearbeitung von dringenden Terminangelegenheiten und krankheitsbedingten Ausfalls, komme ich erst jetzt dazu, Ihre Anfrage zu bearbeiten. Ich bitte, die Verzögerung bei der Bearbeitung zu entschuldigen. Sie erhalten im Laufe der nächsten Tage die gewünschten Informationen zu Ihren Fragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Ihre Mail "Anerkennung des Baden-Württemberg-Tickets und weiterer DB-Tickets bei nicht öffentlichen Eisenbahn…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Mail "Anerkennung des Baden-Württemberg-Tickets und weiterer DB-Tickets bei nicht öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen [#26442]" vom 04.02.2018 - Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG
Datum
21. März 2018 18:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren Fragen nehmen wir, wie folgt, Stellung: 1. Inwiefern wird das Baden-Württemberg-Ticket über den Landeshaushalt bezuschusst (direkte Zuwendung) im Rahmen eines Haushaltstitels bzw. Auflage im Rahmen der Verbundförderung, dass sich Verbünde mit geringeren Ausgleichszahlungen "zufrieden" geben)? Das Baden-Württemberg-Ticket wird weder im Rahmen eines Haushaltstitels bezuschusst noch ist dessen Anerkennung in den Verbünden als Auflage in den Verbundförderverträgen verankert. 2. Insoweit es ein Angebot der Deutschen Bahn ist: Wie wird sicher gestellt, dass auch nicht-öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen (die vstl. ab Ende 2018/2019 ihre Betrieb aufnehme) das Baden-Württemberg-Ticket anerkennen? Die auch auf verbundübergreifenden Relationen wie z.B. Heilbronn - Bietigheim. Es ist vorgesehen, dass das Baden-Württemberg-Ticket mit Wirkung zum 09.12.2018 (Start der 1. Stufe des Baden-Württemberg-Tarifs) in den Baden-Württemberg-Tarif überführt wird und damit ein Tarifangebot des Baden-Württemberg-Tarifs ist. Der Baden-Württemberg-Tarif ist ein unternehmensneutraler Tarif, der im SPNV-Binnenverkehr Baden-Württembergs anzuwenden ist. 3. Wie wird sicher gestellt, dass nicht-öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen am Vertriebssystem der Deutschen Bahn teilnehmen? Dies auch, sodass es "Durchlösen" der Fahrkarte von anderen Abfahrtsorten in Deutschland möglich ist. 4. Wie wird sicher gestellt, dass nicht-öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen die BahnCard 100 anerkennen und ebenso DB-Tickets "mit aufgehobener Zugbindung" im Störungsfall? Die Beantwortung auf diese Fragen erfolgt aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt: Zunächst ist zu differenzieren zwischen der eigentlichen Durchführung des Vertriebs - also dem Verkauf von Fahrkarten über verschiedene Vertriebswege, für welchen sich alle Eisenbahnverkehrsunternehmen am Markt den passenden Vertriebsdienstleister (z.B. DB Vertrieb GmbH oder Transdev Vertrieb GmbH) aussuchen und auf dieser Basis Angebote für Schienenpersonennahverkehrsleistungen in Vergabeverfahren abgeben - und der gegenseitigen Anerkennung von Fahrausweisarten in verschiedenen Verkehrsträgern. Hinsichtlich der Anerkennung verschiedener Fahrausweise macht das Land als Aufgabenträger in seinen Verkehrsverträgen umfangreiche Vorgaben: - So sind etwa Fahrscheine des Nahverkehrs für verbundübergreifende Fahrten (BB-Personenverkehr, TBNE, u.U. Haustarif eines EVU bzw. künftig ggf. unternehmensneutraler TBNE-Tarif und der bwtarif) anzuerkennen. - Dann hat das EVU daran mitzuwirken, dass für die Verkehrsleistungen Tarif- und Vertriebskooperationen mit anderen Verkehrsunternehmen abgeschlossen sowie durchgehende Tarife aufgestellt werden. - Ferner ist bei Parallelverkehren mit anderen SPNV-Unternehmen auf der gleichen Strecke mindestens die gegenseitige Anerkennung der Fahrausweise im Rahmen bilateraler Vereinbarungen anzustreben. - Im ein- und ausbrechenden und die Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr ist die BahnCard anzuerkennen, sofern eine Anwendung der BB Personenverkehr (Tarif der Deutschen Bahn) oder des Anstoßverkehrs zum BB Personenverkehr (TBNE-Tarif) vereinbart wurde oder ein unternehmensneutraler Nahverkehrstarif zur Anwendung kommt. Letztlich hat das EVU darauf hinzuwirken, dass eine Kooperation mit der DB Fernverkehr AG zustande kommt und dass auch Fernverkehrs-Fahrausweise anerkannt werden können. Mit freundlichen Grüßen