Anerkennung für ausländische Ärzte - Bearbeitungsdauer

1. Wie lange dauert es durchschnittlich für ausländische Ärzte aus Drittstaaten, zwischen Eingang der Unterlagen für die Anerkennung bei der LaGeSo, bis zum Erhalt der Eingangsbestätigung?
2. Wie lange dauert es für ausländische Ärzte aus Drittstaaten durchschnittlich zwischen der erfolgreich bestandenen FSP bis zum Erhalt der Berufserlaubnis(wenn alle nötige Unterlagen vorhanden sind)?
Liebe << Antragsteller:in >>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anerkennung für ausländische Ärzte - Bearbeitungsdauer [#282470]
Datum
25. Juni 2023 19:35
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie lange dauert es durchschnittlich für ausländische Ärzte aus Drittstaaten, zwischen Eingang der Unterlagen für die Anerkennung bei der LaGeSo, bis zum Erhalt der Eingangsbestätigung? 2. Wie lange dauert es für ausländische Ärzte aus Drittstaaten durchschnittlich zwischen der erfolgreich bestandenen FSP bis zum Erhalt der Berufserlaubnis(wenn alle nötige Unterlagen vorhanden sind)? Liebe << Antragsteller:in >>
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen << Antragsteller:in >>n << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282470/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen möchte ich wie Folgt beantworten: 1.) Zwischen dem Eingang d…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Anerkennung für ausländische Ärzte - Bearbeitungsdauer [#282470]
Datum
27. Juni 2023 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen möchte ich wie Folgt beantworten: 1.) Zwischen dem Eingang des Antrags und der Fertigung der Eingangsbestätigung ist mit einer Wartezeit von ca. 12 Wochen zu rechnen. 2.) Sobald alle Antragsunterlagen vollständig sind, wird die Berufserlaubnis innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten erteilt. Ich hoffe, Sie hiermit zunächst hinreichend informiert zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen