Anerkennung im Ausland zugelassener Impfstoffe
Informationen zum (geplanten) Umgang mit Personen, die im Ausland mit einem Impfstoff immunisiert wurden, der in Deutschland zur Einreise und Teilnahme in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens nicht anerkannt wird.
Für zahlreiche Personen, die im Ausland geimpft wurden, ergibt sich derzeit folgende skurile Situation: Sie gelten zwar im Heimatland und häufig in zahlreichen weiteren Ländern als Geimpfte, können aber nicht in die Bundesrepublik einreisen bzw. vollständig am öffentlichen Leben teilnehmen, da der verabreichte Impfstoff nicht beim Paul-Ehrlich-Institut gelistet ist. So ergeht es beispielsweise Menschen, die in Russland, Ungarn, China oder Thailand mit dem russischen Sputnik-Impfstoff oder den chinesischen Impfstoffen von Sinovac bzw. Sinopharm immunisiert wurden.
Aufgrund dieser Situation greifen viele, die dennoch verreisen möchten zu einem in vielerlei Hinsicht fragwürdigen Mittel: Sie bemühen sich um eine erneute Impfung mit einem in Deutschland anerkannten Impfstoff. Mit der Verabreichung eigentlich nicht erforderlicher Impfdosen gehen nicht nur vermeidbare gesundheitliche Risiken für diese Personengruppen einher. Sie nehmen im Zweifelsfall zusätzliche Impfdosen in Anspruch, die in vielen Ländern mit geringer Impfquote noch rar sind und anderen Personen zugute kommen könnten, die sie dringender benötigen. Auch die Kosten, die duch unnötiges Nachimpfen für die Personen bzw. das jeweilige Gesundheitssystem entstehen sind vermeidbar.
Zu dieser Thematik kommen folgende Fragen auf:
Wie plant das Bundesministerium für Gesundheit auf kurze und lange Sicht mit diesem Personenkreis umzugehen?
Genauer:
(a) Ist zu erwarten, dass diese Probleme durch restriktive Bestimmungen bei der Anerkennung von Impfungen weiter befeuert werden?
(b) Gibt es Überlegungen weitere Impfstoffe, die im Ausland verabreicht wurden zur Einreise und im Inland zu akzeptieren, wie dies bereits in einigen Nachbarländern der Fall ist?
(Beispielsweise akzeptieren unsere Nachbarstaaten Österreich und die Schweiz die beiden chinesischen Impfstoffe zur Einreise. So könnte auch Deutschland im Ausland verabreichte Impfungen anerkennen, sofern sie den dort zugelassen und empfohlen sind oder es könnten wenigstens die Imfpungen anerkannt werden, die von der WHO eine (Notfall-)Zulassung erhalten haben und im Ausland verabreicht wurden.)
(c) Im Anschluss an die vorhergehenden Fragen: Wird es ein einheitliches Vorgehen der EU bzw. der Schengen-Staaten in diesen Fragen geben, sodass der Flickenteppich bei den Einreisebestimmungen in den Schengen-Raum abgeschafft wird?
Vielen Dank für eine Umfassende Beantwortung dieser Fragen. Es sei vorsichtshalber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es hierbei nicht um die Zulassung oder Impfung mit solchen Impfstoffen in der Bundesrepublik geht, sondern die Anerkennung im Ausland verabreichter Impfungen im Vordergrund steht.
Anfrage erfolgreich
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Datum17. November 2021
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21. Dezember 2021
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