Anerkennung Triagon Academy

Informationen über folgenden Sachverhalt: Die auf Malta registrierte Triagon Academy bietet in Deutschland Fernstudiengänge an, die zu Bachelor/Master/Doktor-Graden führen. Bislang ist die Triagon nicht auf Anabin gelistet. Die Einrichtung ist bei der maltesischen MFHEA registriert und über ACQUIN system- und programmakkreditiert.

Wie ist die Institution hinsichtlich ihrer Anerkennung zu bewerten, handelt es sich um eine Einrichtung, welche über den "H+"-Status verfügt?

Kann ein Eintrag auf Anabin herbeigeführt werden bzw. wann ist dieser zu erwarten?

Wie sind die von dieser Einrichtung erworbenen Abschlüsse im Vergleich zu deutschen Hochschulabschlüssen zu bewerten?

Handelt es sich nach Kenntnis bzw. Einschätzung des Bundes um eine anerkannte hochschulische Bildungseinrichtung? Wie sind die Abschlüsse (Bachelor, Master, Doktor) dieser Einrichtung im Vergleich zu deutschen Abschlüssen zu bewerten?

Aus welchem Grund wird die Triagon Academy bislang nicht in der Anabin-Datenbank der KMK als "H+"-anerkannt geführt?

Lief oder läuft gegen die Tätigkeiten der Triagon Academy ein wie auch immer geartetes Verfahren (bspw. hinsichtlich der Anerkennung dieser Einrichtung)?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über folgenden Sachverh…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anerkennung Triagon Academy [#294785]
Datum
13. Dezember 2023 13:24
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über folgenden Sachverhalt: Die auf Malta registrierte Triagon Academy bietet in Deutschland Fernstudiengänge an, die zu Bachelor/Master/Doktor-Graden führen. Bislang ist die Triagon nicht auf Anabin gelistet. Die Einrichtung ist bei der maltesischen MFHEA registriert und über ACQUIN system- und programmakkreditiert. Wie ist die Institution hinsichtlich ihrer Anerkennung zu bewerten, handelt es sich um eine Einrichtung, welche über den "H+"-Status verfügt? Kann ein Eintrag auf Anabin herbeigeführt werden bzw. wann ist dieser zu erwarten? Wie sind die von dieser Einrichtung erworbenen Abschlüsse im Vergleich zu deutschen Hochschulabschlüssen zu bewerten? Handelt es sich nach Kenntnis bzw. Einschätzung des Bundes um eine anerkannte hochschulische Bildungseinrichtung? Wie sind die Abschlüsse (Bachelor, Master, Doktor) dieser Einrichtung im Vergleich zu deutschen Abschlüssen zu bewerten? Aus welchem Grund wird die Triagon Academy bislang nicht in der Anabin-Datenbank der KMK als "H+"-anerkannt geführt? Lief oder läuft gegen die Tätigkeiten der Triagon Academy ein wie auch immer geartetes Verfahren (bspw. hinsichtlich der Anerkennung dieser Einrichtung)? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294785/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Bildung und For…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Anfrage Anerkennung Triagon Academy [#294785]
Datum
18. Dezember 2023 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Ich bin gebeten worden Ihnen zu antworten. Zunächst weise ich Sie darauf hin, dass es sich aus unserer Sicht nicht um eine Anfrage im Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) handelt. Nach verfassungsrechtlicher Ordnung der Bundesrepublik Deutschland obliegt den Ländern die Qualitätssicherung von Studium und Lehre an Hochschulen sowie die Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen. Insofern liegt hier kein konkreter Aktenbezug bzw. Bezug zu konkreten amtlichen Informationen des BMBF vor. Wir beantworten Ihre Frage daher gern als Bürgeranfrage wie folgt. Für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen und Studienleistungen sind die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Zum Zweck des Hochschulzugangs sind u. a. auch die deutschen Hochschulen selbst zuständig. Darüber hinaus ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz Ansprechpartner. Sie ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen einschließlich Hochschulqualifikationen in Deutschland. Dort ist auch die von Ihnen angesprochene Datenbank anabin angesiedelt. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihren Fragen rund um die Triagon Academy direkt an die ZAB. Sie erreichen die ZAB unter folgender Adresse: Graurheindorfer Straße 157 53117 Bonn (Postfach 2240, 53012 Bonn) E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>; <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Tel.: 0228 501-664 Mit freundlichen Grüßen,