Anerkennung von Staaten und politische Führer

in den letzten Jahren gab es verschiedene Anerkennungen von Staatsgebieten oder Anführer von anderen Ländern.
Vor ein paar Jahren haben die EU und die Bundesrepublik Deutschland den selbsternannten Präsidenten von Venezuela Guaido anerkannt. Nun ist es plötzlich sehr still um Herrn Guaido geworden. Frage: Ist Herr Guaido weiterhin durch EU und Deutschland anerkannter Präsident von Venezuela?

Ergebnis der Anfrage

Wie erwartet habe ich eine schwammige Antwort erhalten, somit hätte ich mir die Frage sparen können.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Februar 2022
  • Frist
    24. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in den letzten Ja…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anerkennung von Staaten und politische Führer [#241626]
Datum
22. Februar 2022 13:21
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in den letzten Jahren gab es verschiedene Anerkennungen von Staatsgebieten oder Anführer von anderen Ländern. Vor ein paar Jahren haben die EU und die Bundesrepublik Deutschland den selbsternannten Präsidenten von Venezuela Guaido anerkannt. Nun ist es plötzlich sehr still um Herrn Guaido geworden. Frage: Ist Herr Guaido weiterhin durch EU und Deutschland anerkannter Präsident von Venezuela?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241626/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennung von Staaten und politische Führer“…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anerkennung von Staaten und politische Führer [#241626]
Datum
24. März 2022 08:18
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennung von Staaten und politische Führer“ vom 22.02.2022 (#241626) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr Antragsteller/in Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (…
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
WG: WG: mdB um Übernahme - WG: Anerkennung von Staaten und politische Führer [#241626] [de32e146-bc0a-4387-876f-2e979f670f14]
Datum
12. April 2022 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Die Bundesregierung hat immer betont, dass ihre Unterstützung für Juan Guaidó politischer Natur ist. Deutschland unterstützt Juan Guaidó als Führer der demokratischen Opposition Venezuelas, mit dem Ziel, freie und faire Präsidentschaftswahlen in Venezuela herbeizuführen. Mit freundlichen Grüßen